In der 21. von insgesamt 33 Empfehlungen der Rentenkommission heißt es: „Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“
Das klingt wirklich gut, wenn man es unterlässt, die darauf aufbauenden Empfehlungen zu lesen. Bei deren Lektüre kommt heraus: Die Regeln zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze sollen nicht geändert werden. Je höher das Einkommen, umso weniger dürfte ein Beitrag zur Rentenversicherung spürbar sein. Zumal es später ja auch eine Art Trinkgeld aus der Rentenkasse gibt. Das dürfte durchgängig auf die Vorstände von Aktiengesellschaften zutreffen, die über äußerst üppige Pensionsansprüche ihrer Firmen verfügen.
Die Renten der Abgeordneten werden wohl ähnlich behandelt. Die Rentenkommission empfiehlt, Abgeordnete „zeitnah“ in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen. „Um die dabei entstehende Versorgungslücke auszugleichen, soll eine Zusatzversorgung eingerichtet werden.“ Es soll also bei dem Mehrklassenrecht in der Altersversorgung bleiben.
Das „Ideal“, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen, bleibt nach Darstellung der Kommission ein ferner Traum. Ausführlich wird erläutert, warum das zu teuer und verfassungswidrig sei, weil es gegen die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstoße.
Dagegen ist sofort umsetzbar, dass Niedrigstlöhner zur Kasse gebeten werden. Minijobs (bis 603 Euro) und Midijobs (603 bis 2.000 Euro) sollen obligatorisch in die GRV einzahlen (Abschaffung der Opt-out-Möglichkeit). Und damit keine Zweifel aufkommen: „Mit dem Wegfall des Übergangsbereichs würden Geringverdienende stärker mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet (…). Die Maßnahmen können Erwerbsanreize stärken und über höhere Beiträge Mehreinnahmen in der GRV generieren.“ Die Folge: Bei einem Einkommen von zum Beispiel 603 Euro wären glatt 120 Euro Beiträge zu entrichten. Noch Fragen?
Substanziell bleibt nur die Absicht, bislang unversicherte Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Aber das steht schon in den Regierungsprogrammen der letzten drei Bundesregierungen, ohne dass es zur Umsetzung gekommen wäre.
Warum Gewerkschaften und Sozialverbände die Empfehlungen als Fortschritt ansehen, bleibt deren Geheimnis.


