Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage im Falle des Polizeimords an Mouhamed Lamine Dramé abgelehnt. Die Staatsanwalt hatte wegen des Freispruchs des Einsatzleiters Thorsten H. Revision beantragt, die Nebenklage wegen aller fünf Freisprüche. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.
Der 16-jährige Dramé hatte am 8. August 2022 im weitgehend abgeschlossenen Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund an einer Wand gekauert und sich, womöglich in suizidaler Absicht, ein Messer an den Bauch gehalten. Nachdem er auf einen knappen Anspracheversuch zweier Polizisten in Zivil – auf Sprachen, die Dramé nicht verstand – nicht reagierte, ordnete Einsatzleiter Thorsten H. an, den Jugendlichen mit Pfefferspray anzugreifen. Ohne Vorwarnung, und kein Polizist hatte Dramé auch nur aufgefordert, das Messer wegzulegen. Nach dem Angriff richtete sich Dramé auf, wischte sich mit der Hand über das Gesicht und ging los – in die einzige Richtung, in der er die Mauernische verlassen konnte. Dort standen neun Polizisten. Zwei griffen Dramé mit Tasern an. Ein dritter, Fabian S., durchsiebte den Jugendlichen keine Sekunde später mit fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole. Mouhamed Lamine Dramé starb kurz darauf im Krankenhaus.
Fünf der beteiligten Polizisten mussten sich vor dem Landgericht Dortmund für den tödlichen Einsatz verantworten. Mit Fabian S. stand erstmals in der Geschichte der BRD ein Polizist wegen im Amt ausgeführten Totschlags vor Gericht. Obwohl das Landgericht Dortmund feststellte, dass der Einsatz rechtswidrig war, sprach es die Angeklagten frei. Dafür griff es auf das juristische Konstrukt des „Erlaubnistatbestandsirrtums“ zurück: Die Beamten seien irrtümlich von einer Notwehrsituation ausgegangen.
Der Prozess war von Anfang an eine Farce. 31 Prozesstage binnen 51 Wochen gönnte sich das Landgericht. Dennoch ließ der Vorsitzende Richter Thomas Kelm wichtige Beweismittel nicht zu. Selbst offenkundige Lügen von Polizisten im Zeugenstand blieben oft unbeanstandet stehen, während das Gericht Sozialarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung im Zeugenstand teils menschenunwürdig in die Enge trieb, kleinster Ungereimtheiten wegen.
Das absurde Urteil hat jetzt Weihen aus Karlsruhe bekommen. Egal, wie stümperhaft und gesetzeswidrig Polizisten agieren: Sie haben offenkundig keinerlei Konsequenzen zu befürchten.









