Der Angriff auf die Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland geht ungebremst weiter. Aufgrund von Beiträgen in sozialen Medien wurde Abdallah A. die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen, ohne dass ein Strafverfahren stattgefunden hätte oder eine Verurteilung vorläge. Er wurde im Libanon in eine palästinensische Familie geboren, kam als erst zwei Monate alter Säugling nach Deutschland, und hat alle 36 Jahre seines Lebens in diesem Land verbracht. Es dauerte dennoch bis zum September 2025, bis ihm endlich die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde. Zwei Monate später wurde sie ihm wieder entzogen. Der absurde Vorwand dafür war ein Social-Media-Beitrag von Abdallah A., der als Sympathiebekundung für die Hamas eingestuft wurde, die Israels Existenzrecht leugne.
Im gesamten Vorgang offenbarte sich ein koordiniertes Vorgehen der Medien, des Landesamtes für Einwanderung (LEA) und des „Verfassungsschutzes“, um das Aufenthaltsrecht zu einem politischen Instrument gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu machen. Nach Angaben des LEA fallen die Maßnahmen unter Paragraf 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der den Widerruf einer Einbürgerung aufgrund „arglistiger Täuschung“ erlaubt. Der Fall betrifft insbesondere eine Bestimmung aus der Einbürgerungsrechtsreform zum „Schutz des jüdischen Lebens“ von 2024. Die Behörden argumentieren, dass Abdallah während des Einbürgerungsverfahrens ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) abgegeben habe, gegen die er verstoßen habe. Nach dieser Logik werden die politischen Meinungen eingebürgerter Bürger bestraft. Sie gibt den Behörden großen Spielraum, politische Äußerungen entsprechend ihrer Klassen- und politischen Interessen zu interpretieren.
Da ihm die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, ist Abdallah nun staatenlos und kann abgeschoben werden. Das stellt eine Bedrohung für alle eingebürgerten Bürger dar, die ihre Meinung öffentlich äußern und am politischen Leben teilnehmen. Für eingebürgerte Deutsche bleibt die Staatsangehörigkeit während eines Zeitraums von zehn Jahren unsicher, in dem sie widerrufen werden kann. Ein Jahrzehnt lang müssen sie in der Unsicherheit leben, durch einen Social-Media-Beitrag oder eine politische Aussage ins Visier der Einwanderungsbehörde zu geraten.
Die Bezeichnung „Hamas-Unterstützer“ hat sich zu einem mächtigen ideologischen und rechtlichen Instrument entwickelt, das Auswirkungen auf eine Vielzahl von Fällen hat. Dazu gehören Organisations-Verbote wie gegen Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) oder das Gefangenenhilfswerk Samidoun. Hinzu kommen zahlreiche persönliche Schicksale und Berufsverbote, die ebenfalls große politische Bedeutung haben.
Die Rolle der deutschen Medien darf dabei keinesfalls heruntergespielt werden. Es waren ihre Presseanfragen an Berliner Behörden, die den „Verfassungsschutz“ veranlassten, ein zweiseitiges Dossier über Abdallahs Beiträge zusammenzustellen und das Verfahren einzuleiten. In den Schlagzeilen wird A. als „Terrorsympathisant“ dargestellt, während er selbst erklärt: „Meine Solidarität gilt einzig und allein dem palästinensischen Volk, meinem Volk“.









