Der Anschlag auf das Münchner Oktoberfest am 26. September 1980 gilt mittlerweile als „rechtsextremistisch motiviert“

Aufklärung in Grenzen

Zum 40. Jahrestag des Oktoberfest-Attentats wird am 26. September am Haupteingang der Münchner Theresienwiese Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprechen. An der hochkarätig besetzten Gedenkveranstaltung werden auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) teilnehmen, ebenso vier Überlebende. Der Bayerische Rundfunk überträgt live im Fernsehen.

Um 22.19 Uhr des 26. September 1980 war am Haupteingang zur Wiesn in einem Abfallkorb eine Bombe mit 1,39 Kilogramm TNT detoniert, zwölf Festgäste wurden getötet, 221 weitere verletzt, viele von ihnen schwer. Auch der neofaschistische Bombenleger Gundolf Köhler starb bei dem Attentat. Am Tatort soll nun eine neue Dokumentationsstätte unter freiem Himmel unter anderem mit Video-Informationen eröffnet werden. Zentrale Fragen bleiben dabei unbeantwortet. Die genauen Hintergründe des Terrorakts gelten bis heute als unklar. Im Juli diesen Jahres hat die Bundesanwaltschaft ihre 2014 neu aufgenommenen Ermittlungen erfolglos eingestellt. Die oberste Ermittlungsbehörde scheiterte mit ihrer Sonderkommission „26. September 1980“ einmal mehr, den schwersten rechtsterroristischen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufzuklären. Es gebe keine neuen Ansätze zur Verfolgung etwaiger Mittäter oder Mitwisser, verlautete Generalbundesanwalt Peter Frank am 6. Juli. Belegt sei aber eindeutig: Gundolf Köhler wollte die damalige Bundestagswahl beeinflussen und habe sich einen Führerstaat nach dem Vorbild des Nationalsozialismus gewünscht. Die 1980 eingerichtete Sonderkommission „Theresienwiese“ hatte sich dagegen früh festgelegt, dass der Terroranschlag die Tat eines Einzelnen aus persönlichem Frust war. Suizid aus Verzweiflung – ungeachtet der Verbindungen des Täters zur völkischen Wikingjugend und dem Neofaschisten Karl-Heinz Hoffmann mit seiner „Wehrsportgruppe“.

391201 attentat - Aufklärung in Grenzen - Antifaschismus, Nazi-Terror, Terrorismus - Hintergrund
UZ vom 29. September 1980

Viele entscheidende Fragen bleiben auch heute weiter unbeantwortet. Im Gegensatz zur offiziellen Darstellung weist nach wie vor vieles darauf hin, dass Gundolf Köhler an jenem Abend nicht alleine gehandelt haben kann. Unklar bleibt, woher der 21-jährige Geologiestudent den Sprengstoff bekommen hat. Mehrere Zeugen sahen Köhler unmittelbar vor dem Attentat mit mehreren Personen am Tatort. Sie waren von den Ermittlungsbehörden zu unbeteiligten Passanten erklärt worden, nach denen nicht mehr weiter gesucht wurde. Hinweise zu möglichen Verdächtigen aus dem Neonazi-Milieu wurden nicht weiter verfolgt, Gegenüberstellungen oder Lichtbildvorlagen unterblieben. Im Auto, mit dem Köhler mutmaßlich nach München gefahren ist, wurden in drei verschiedenen Aschenbechern 48 Stummel von Zigaretten und Zigarillos gefunden, darunter 36 mit Spuren, die auf eine andere Blutgruppe als die Köhlers schließen ließen. Auch eine abgerissene Hand, die am Tatort gefunden wurde und die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von Köhler stammte, gibt weiter Rätsel auf. Sie war kurz nach ihrer Untersuchung durch die Gerichtsmedizin „verschwunden“. Auch die Zigarettenstummel aus Köhlers Wagen wurden noch während der Ermittlungen vernichtet, so dass heute keine DNA-Spuren mehr Hinweise auf Dritte liefern können.

Der Journalist Ulrich Chaussy hat den Fall und die mit ihm verbundenen Widersprüche über Jahrzehnte akribisch recherchiert und in den Büchern „Oktoberfest. Das Attentat.“ (2014) beziehungsweise „Das Oktoberfest-Attentat und der Doppelmord von Erlangen“ (2020) zusammengetragen. Die Untersuchungsergebnisse des BR-Reporters fanden Eingang in den ARD-Spielfilm „Der blinde Fleck“ von Daniel Harrich, dessen Ausstrahlung maßgeblich zur Wiederaufnahme der offiziellen Untersuchung vor sechs Jahren beigetragen hat.

In ihrer neuen Dokumentation „Ermittlungen? Eingestellt. Das Oktoberfest-Attentat und der Doppelmord von Erlangen“ hinterfragen die Autoren Chaussy und Harrich nun die neuerliche Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft. Sie wollen aufzeigen, wo auch die neuen Ermittlungen versagt haben. So hatten die vor 40 Jahren eingerichtete Sonderkommission „Theresienwiese“ und der damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann behauptet, dass der Attentäter mit der von ihm gelegten Bombe gar keinen politisch motivierten Terroranschlag in der Endphase des Bundestagswahlkampfes verübt hatte, in dem sich Franz Josef Strauß (CSU, 1915 bis 1988) vergeblich gegen Kanzler Helmut Schmidt (SPD) durchzusetzen hoffte. Gundolf Köhler wurde damals als Einzeltäter hochgehalten und gilt es bis heute, wenn auch mittlerweile von offizieller Seite eingeräumt wird, dass der Anschlag rechtsextremistisch motiviert war. Mögliche Mittäter wurden und werden nicht ermitteln. Die SoKo hat 1980 nicht die Frage klären können, welche Rolle Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst gespielt haben – ob die Spur „nach rechts“ also aktiv vertuscht worden ist. Und dabei bleibt es auch 2020.

Ungeachtet des großen Gedenkens auf der diesjährig Corona-bedingt leeren Oktoberfestwiese wird Kontinuität gewahrt: Auch 40 Jahre nach dem Oktoberfestanschlag blockiert die Bundesregierung die Aufklärung. Hartnäckig werden Angaben verweigert, ob beziehungsweise welche Quellen der Sicherheitsbehörden damals im Umfeld des Täters im Einsatz waren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/22142) vom 7. September auf eine Anfrage der Grünen hervor. „Nähere Auskünfte hierzu würden die Enttarnung etwaiger V-Leute mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ermöglichen“ heißt es da. Aus Gründen des „Staatswohls“und „der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter etwaiger V-Leute“ müsse das Kontroll- und Informationsrecht des Parlaments hintenanstehen, von einem Überwiegen des Geheimhaltungsinteresses sei auszugehen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung 2017 im Prinzip verpflichtet, V-Leute im Umfeld des Attentäters und möglicher Hintermänner bei der Wehrsportgruppe Hoffmann offenzulegen. Die Bundesregierung habe nicht ausreichend begründet, warum man deren Identität geheimhalten wolle, hieß es damals. Ausgenommen hatte das Bundesverfassungsgericht allerdings mögliche Quellen des Bundesnachrichtendienstes. Der deutsche Auslandsgeheimdienst war wie Geheimdienste in zahlreichen anderen europäischen Ländern in das US-geführte „Stay behind“-Projekt der NATO eingebunden, das erst Anfang der 1990er Jahre aufgeflogen ist. Dessen Wirken hat der Schweizer Daniele Ganser in seinem 2005 erschienenen Buch „NATO-Geheimarmeen in Europa. Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung“ eindrücklich beschrieben.

Das Attentat auf das Münchner Oktoberfest fand nur wenige Wochen nach dem faschistischen Bombenanschlag auf den Bahnhof im italienischen Bologna statt, bei dem am 2. August 1980 85 Menschen ermordet und mehr als 200 verletzt wurden. Der Anschlag sollte den linksradikalen „Roten Brigaden“ zugeordnet werden, um innenpolitisch schärfere Gesetze erlassen zu können. Tatsächlich zeichnet „Gladio“, der italienische Ableger der Stay-Behind-Organisation, verantwortlich für zahlreiche Terroranschläge in Italien, die damit einer „Strategie der Spannung“ folgten.

Die Ermittler der Sonderkommission „Theresienwiese“ hatten bereits einen Tag nach dem Oktoberfestanschlag Informationen bekommen, dass ein Neonazi in Niedersachsen, der Förster Heinz Lembke, große Mengen an Waffen und Sprengstoff besaß und das Material anderen Neonazis anbot. Die Münchner Soko versuchte noch nicht einmal herauszufinden, ob es Verbindungen Lembkes zu Köhler oder zur Wehrsportgruppe Hoffmann gab. Nach den Waffenverstecken wurde ein Jahr lang nicht gesucht. Im Oktober 1981 hatte der damals wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft sitzende Neonazi Lembke die Polizei dann selbst zu seinen Waffendepots in der Lüneburger Heide geführt. Einen Tag vor seiner Aussage, für die er Enthüllungen über seine Hintermänner angekündigt hatte, wurde er erhängt in seiner Gefängniszelle gefunden. Generalbundesanwalt Rebmann schloss die Akte mit dem Verweis, Lembke habe mit den 156 Kilo Sprengstoff und den 88 Containern voller Waffen, die in Erdverstecken gelagert waren, als Partisan gegen die Russen kämpfen wollen. Alleine. Die Einzeltäterthese wurde auch hier lanciert. Die geheimdienstlichen Stay-Behind-Terrorstrukturen blieben geschützt.

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"Aufklärung in Grenzen", UZ vom 25. September 2020



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