Widerstand hilft

Fünf Verfahren gegen Ahmad Othman eingestellt

Annika Winter

Die Palästina-Solidarität in Deutschland kann einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die staatliche Repression verzeichnen: Mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Palästina-Aktivisten Ahmad Othman, Betroffener des Verbots von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) und seitdem konfrontiert mit einem Berufsverbot sowie zahlreichen Strafanzeigen, sind eingestellt worden. Nachdem sich 2024 der Verdacht der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen angeblicher Urkundenfälschung als haltlos herausgestellt hatte, wurden nun fünf weitere Strafverfahren gegen Ahmad eingestellt, wie das Komitee gegen das PSDU-Verbot am vergangenen Wochenende bekannt gab.

Vier Städte, fünf Verfahrenseinstellungen

Die Verfahren waren in den vergangenen drei Jahren in Dortmund, Duisburg, Düsseldorf und Münster eingeleitet worden und standen im Zusammenhang mit Äußerungen und Parolen auf Palästinasolidarischen Veranstaltungen. Ermittelt wurde unter anderem wegen der Aussagen „Israel tötet Kinder“, der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ und dem Ausruf „Yalla Intifada“. Die Vorwürfe reichten von Volksverhetzung (Paragraph 130 Strafgesetzbuch) über die Billigung von Straftaten (Paragraph 140 StGB) bis hin zur Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen (Paragraph 86 StGB). In allen Fällen erwiesen sich die Vorwürfe als haltlos.

Die Aussage „Israel tötet Kinder“ brachte Ahmad nach einer Demonstration in Münster im November 2023 für mehrere Stunden in Polizeigewahrsam, heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Die Münsteraner Polizeibeamten hätten ihre Ressentiments gegenüber der Palästina-solidarischen Community offen zur Schau gestellt, indem sie etwa behauptet hätten, die Kufiya stelle für sie ein erkennbares Merkmal einer „erfahrungsgemäß Straftaten“ begehenden Gruppe dar. Die Staatsanwaltschaft Münster dagegen wertete die Äußerung als „ausdrückliche Kritik an der israelischen Politik im Gaza-Krieg“ und stellte das Verfahren ein.

Wegen der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ wurde in gleich drei Städten gegen Ahmad ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg stellte jedoch fest, dass der Slogan vielseitig zu verstehen sei und keinen zwingenden Aufruf zu Gewalt oder Terror enthalte, daher keinen Tatverdacht begründe und zudem vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das ist überraschend – dieselbe Behörde besteht darauf, dass dieselbe Parole aus dem Mund von Ahmads Genossen Leon Wystrychowski eine Billigung von Kriegsverbrechen darstellen würde. Auch die Staatsanwaltschaft in Dortmund kam zu dem Schluss, dass die Parole nicht strafbar ist. In Düsseldorf wurde die Einstellung hingegen damit begründet, die Parole könne Ahmad nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.

Auch ein Verfahren wegen des Ausrufs „Yalla Intifada“ musste die Staatsanwaltschaft Duisburg einstellen. Nach ihrer Bewertung erfülle die Parole „weder den Straftatbestand des Paragraphen 86a StGB noch den des Paragraphen 140 StGB.“ Auch hier entschied sie sich anders als in einem laufenden Verfahren gegen Leon.

Zwischen Repressionswut und Überforderung

Dass mittlerweile so viele Einstellungen durch die Staatsanwaltschaften selbst erfolgen – Ahmad ist nicht der einzige Fall –, mag verwundern, sind es doch gerade die Verfolgungsbehörden, die die deutsche Staatsräson mit aller Gewalt und Bestrafung durchzusetzen versuchen. Sicher ist es ein Zeichen dafür, dass die Behörden durch ihren Übereifer und ihre von der Politik vorgegebene Verfolgungswut mittlerweile selbst überfordert sind und in den vielen Akten ertrinken. Nichts desto trotz ist es ein Erfolg der Unnachgiebigkeit und Beharrlichkeit von Aktivisten wie Ahmad, die es den Behörden nicht leicht machen: Vor dem Arbeitsgericht etwa hatte Ahmad gleich zwei Mal gegen das Land Nordrhein-Westfalen gewonnen, das ihn nach dem PSDU-Verbot feuern wollte.

Dennoch sind die juristischen Auseinandersetzungen für Ahmad noch lange nicht beendet. Im Kampf gegen sein Berufsverbot muss er mit einer erneuten Berufung rechnen. Ende Oktober findet vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein weiteres Verfahren gegen ihn statt – ebenfalls wegen „From the river to the sea“. Und dann ist da noch das PSDU-Verbot selbst, gegen das Ahmad gemeinsam mit seinen Genossen klagt.

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