Gut ein Jahr nach dem Polizeimord an Lorenz A. in Oldenburg hat das Landgericht Oldenburg Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem heute 28-jährigen Polizeibeamten vor, die tödlichen Schüsse fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation abgegeben zu haben. Prozesstermine hat das Landgericht bislang noch nicht bekannt gegeben.
In der Nacht vom 19. auf den 20. April 2025 soll ein Türsteher dem 21-jährigen Afrodeutschen Lorenz A. den Zugang zu einer Diskothek in der Oldenburger Innenstadt verweigert haben, angeblich wegen einer Jogginghose. In einer anschließenden Auseinandersetzung soll A. Pfefferspray gegen den Türsteher eingesetzt haben. Anschließend flüchtete A. durch die Fußgängerzone. Dort soll A. von Passanten verfolgt worden sein, die er durch das Zeigen eines Messers abgeschüttelt haben soll. Der mutmaßliche Todesschütze und dessen Kollege sollen per Funk gewarnt worden sein, dass A. ein Messer mitführe. Die Polizisten sollen ihrem späteren Opfer entgegen gekommen sein. Aus einer Entfernung von etwa 60 Meter sollen die Beamten Lorenz A. gestellt haben und ihn dazu aufgefordert haben, stehen zu bleiben. Der Schusswaffengebrauch soll nicht angekündigt worden sein.
Ein Versuch des mutmaßlichen Todesschützen, A. durch einen Tritt gegen das Knie zu Fall zu bringen, soll gescheitert sein. In dieser Situation soll Lorenz A. Pfefferspray versprüht haben. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation“ auf Lorenz A. geschossen. Der Beamte soll viermal geschossen haben. Drei Schüsse trafen – in die Hüfte, den Oberkörper und in den Kopf. Der vierte streifte den Oberschenkel. Lorenz A. sackt nach wenigen Meter in sich zusammen. In den frühen Morgenstunden starb der 21-jährige in einem Krankenhaus an den Schussverletzungen.
Die Polizei hatte nach der Tat behauptet, ihr Opfer sei „bedrohlich“ auf die Beamten zugelaufen und habe dabei „in seinen Taschen gewühlt“. Die Obduktion des Leichnams einige Tage später ergab, dass Lorenz A. auf der Flucht niedergeschossen worden war, also hinterrücks. Videoaufnahmen eines nahegelegenen Ladens belegen zudem, dass A. die Polizisten nicht mit einem Messer angriff – auch das hatte die Polizei kurz nach ihrer Tat behauptet.
Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, A. habe lediglich fliehen wollen, als der Polizist schoss. Das habe der Angeklagte erkennen können und müssen.
Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ begrüßte in einer Erklärung die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg, die Anklage zuzulassen. Das sei „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Aufklärung der Ereignisse in der Oldenburger Innenstadt“. Die Familie von Lorenz A., seine Freunde sowie die Öffentlichkeit hätten ein Recht darauf, dass alle offenen Fragen in einem transparenten und fairen Verfahren geklärt würden.
Vor dem Landgericht Duisburg begann kürzlich ein Strafprozess gegen neun Polizisten, die an dem tödlichen Einsatz gegen den 23-jährigen Ibrahima Barry am 6. Januar 2024 in Mülheim an der Ruhr beteiligt waren. Wird tödliche Polizeigewalt überhaupt vor Gericht aufgearbeitet – das passiert in der BRD fast nie –, enden Prozesse meist mit Freisprüchen. Im Falle des Polizeimords an Mouhamed Lamine Dramé im August 2022 in Dortmund hat der Bundesgerichtshof gerade die Freisprüche der angeklagten Polizisten bestätigt.









