Faktenfreie Debatte um telefonische Krankmeldungen – Merz und Warken wollen Lohnkosten senken

Im Visier der Totengräber

Das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln, Abschaffung des Achtstundentags, schärfere Sanktionen und Zumutbarkeitsregelungen in der Grundsicherung, Lockerungen beim Kündigungs- und Gesundheitsschutz – kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Totengräber des Sozialstaats eine weitere Sau durchs Dorf treiben.

Das jüngste Beispiel war vergangene Woche in der FAZ nachzulesen: „Blaumacher im Visier“ frohlockte die „Zeitung für Deutschland“ in ihrer Printausgabe. Denn jeder Deutsche koste das Kapital fast 1.000 Euro im Jahr – fürs Zu-Hause-Bleiben. „Wer krank ist, wird dennoch sechs Wochen lang voll bezahlt.“ Diese Lohnfortzahlung summierte sich 2024 auf 82 Milliarden Euro.

„Zieht man nicht die Gesamteinwohnerzahl heran, sondern nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, müssen die Unternehmen 2.300 Euro pro Kopf aufwenden“, klagte die FAZ und berief sich dabei ausgerechnet auf Zahlen des Instituts der Wirtschaft (IW), das dafür bekannt ist, den Kapitalverbänden nahezustehen.

Nach dieser Steilvorlage erneuerte Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Forderung, Krankschreibungen per Telefonat abzuschaffen. Außerdem müsse es radikale Einschnitte bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geben. Der Anspruch solle übers gesamte Jahr hinweg nur mehr für sechs Wochen bestehen, nicht wie bisher für sechs Wochen pro Krankheit.

Der Wunsch der Wirtschaft ist Bundeskanzler Friedrich Merz Befehl. In der vergangenen Woche griff er das Thema bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau auf. Die Beschäftigten in Deutschland kämen im Schnitt auf 14,5 Krankheitstage. „Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“ Eine der Ursachen sei, dass es den Beschäftigten durch telefonische Krankschreibungen besonders leicht gemacht werde, so Merz.

Nun will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Regelungen zur telefonischen Krankschreibung überprüfen. Die Regierungsparteien hätten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Missbrauch auszuschließen. „Genau das werden wir angehen und die aktuellen Regelungen auf den Prüfstand stellen“, kündigte die CDU-Politikerin im Tagesspiegel an.

Während von interessierter Seite das Zerrbild von einem „Land der Faulenzer“ gezeichnet wird, kommt eine aktuelle Studie der AOK zu einem ganz anderen Ergebnis: „Bei der telefonischen Krankschreibung gibt es keinerlei Anzeichen für einen systematischen Missbrauch.“ Und nach Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung vom Oktober 2025 machten telefonische Krankschreibungen zuletzt gerade einmal 0,9 Prozent aller Fälle aus. Die empirische Auswertung deute darauf hin, „dass die Bedeutung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Gesamtentwicklung der AU-Fälle sehr gering ist“.

Eine ebenso einfache wie schlüssige Erklärung für die steigende Zahl von Krankmeldungen seit 2023 gegenüber den Vorjahren lieferten schon 2025 Forscher des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. Sie gehen auf Basis einer Studie davon aus, dass der Großteil des Anstiegs der Fehlzeiten auf eine bessere statistische Erfassung zurückzuführen ist.

Bis 2022 war es den Beschäftigten überlassen, die Krankmeldung nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der Krankenkasse weiterzureichen. Dies erfolgte oft nicht, so dass die Daten bei den Versicherungen nicht registriert wurden. Inzwischen erhalten die Krankenkassen automatisiert alle AU-Meldungen. Diese gehen somit in die Statistiken der Kassen ein, was zu einem plötzlichen Anstieg der erfassten Fälle geführt hat.

Zahlen, Daten und Fakten werden jedoch kaum dazu führen, dass Dulger, Merz und Warken ihre Behauptungen zu vermeintlichen Blaumachern revidieren. Schließlich geht es ihnen nicht um reale Probleme, sondern um die Senkung von Lohn- und Lohnnebenkosten.

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"Im Visier der Totengräber", UZ vom 30. Januar 2026



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