Die Katastrophenmedizin wurde längst auf die Behandlung von Soldaten ausgerichtet

Kriegsdienst im Krankenhaus

Bereits seit dem Maidan-Putsch von 2014 werden in Deutschland ukrainische Kriegsverletzte behandelt. Zwischen Februar des vergangenen Jahres und dem 1. Juni 2023 wurden 2.250 Kriegsverletzte aus der Ukraine in die EU-Staaten ausgeflogen, davon circa 850 nach Deutschland. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) organisiert solche Transporte zum Beispiel mit dem MedEvac Airbus, einer fliegenden Intensiveinheit, oder in Lazarettzügen.

In Deutschland werden die Kriegsverletzten entsprechend dem länderübergreifenden Kleeblattkonzept verteilt. Ursprünglich war dieses Konzept für die Verlegung und Behandlung von Covid-19-Intensivpatienten erarbeitet worden, um die Überlastung einzelner Kliniken zu vermeiden. Dafür wurden die 16 Bundesländer zu fünf Gruppen (Nord, Ost, Süd, Südwest, West) mit eigenen Leitstellen zusammengefasst. Von dort erfolgt die Zuteilung zu den einzelnen Kliniken. Nach Angaben des TraumaNetzwerks stehen in 650 Kliniken etwa 6.500 Behandlungsplätze zur Verfügung. Inzwischen sind alle Bundesländer in die Versorgung von Kriegsverletzten einbezogen, das Kleeblatt Nord ist laut NDR bereits ausgelastet.

Penetrierende Verletzungen, starke Blutverluste, verseuchte Wunden, Infektionen mit ungewöhnlichen, gegen Antibiotika resistenten Keimen – das alles erfordert die Zusammenarbeit mehrerer Fachrichtungen, häufig Operationen, zum Teil Intensivtherapie, Isolation in Einzelzimmern und langwierige Rehabilitationsmaßnahmen. Damit sind enorme Zusatzbelastungen verbunden, sowohl für die Beschäftigten in den Kliniken, die gleichzeitig an die Behandlung von Kriegsverletzungen gewöhnt werden, aber auch für ein Gesundheitswesen, das sowieso schon mit Personalmangel, Defiziten und Insolvenzen zu kämpfen hat. Die Behandlungskosten der oft mehrfachverletzten ukrainischen Soldaten werden nicht etwa aus dem Rüstungshaushalt bestritten, sondern von den Sozialämtern bezahlt.

Gefördert vom BBK, wurden im April dieses Jahres die „Katastrophenmedizinischen prähospitalen Behandlungsleitlinien“ veröffentlicht, die einen Paradigmenwechsel in der Medizin festschreiben: von der Notfallmedizin als Teil der Individualmedizin hin zur „Katastrophenmedizin mit dem Fokus auf die Gesamtheit“ der Patientinnen und Patienten.

„Sowohl die Hochwasserlagen im Sommer 2021 als auch die weltpolitische Lage bestätigen die Notwendigkeit von Handlungsempfehlungen für Katastrophenmedizin als auch deren Training“, heißt es in der Präambel. Katastrophen- und Kriegsmedizin sind also deckungsgleich! Dabei geht es um „die medizinische Versorgung in Katastrophen oder Großschadensereignissen mit Mangel an Ressourcen (…), bei der von der Individualmedizin abgewichen wird, um das bestmögliche Behandlungsziel für die größtmögliche Anzahl“ an Patienten zu erreichen, also um Triage. Oberstarzt Matthias Johann, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg, nahm gegenüber der „Welt“ kein Blatt vor den Mund: „Da steht dann tatsächlich jemand und entscheidet über Leben und Tod. Das ist so.“

Der für die Katastrophenmedizin ausschlaggebende „Mangel an Ressourcen“ wird von der Bundesregierung durch die organisierte Verknappung zugunsten des Rüstungshaushaltes herbeigeführt. Für die dringend notwendigen Verbesserungen bei der Krankenhausplanung und -finanzierung wären laut Deutscher Krankenhausgesellschaft 300 Milliarden Euro erforderlich. Für Lauterbachs sogenannte „Klinikrevolution“ ist jedoch kein zusätzlicher Euro eingeplant. Im Gegenteil: Der Etat des Gesundheitsministeriums soll im kommenden Jahr um 33 Prozent gekürzt werden. Das sind beste Voraussetzungen für das im Zuge des reaktionären Staatsumbaus gewünschte „Training“.

Die Corona-Pandemie hat Defizite in der Gesundheitspolitik offenbart – unter anderem eine mangelnde Vorratshaltung für Katastrophenfälle. Als Konsequenz daraus wird derzeit die „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“ eingerichtet, die nach den Ausführungen des BBK-Magazins „Bevölkerungsschutz“ auch für den „Bündnisfall“ vorgesehen ist. Deutschland habe sich „zum Beispiel im Rahmen der NATO verpflichtet, den Bündnispartnern zur Seite zu stehen. Dies könnte auch die medizinische Versorgung einer Vielzahl von Verletzten umfassen.“ Mit Blick auf die Spielregeln der Kriegsmedizin wirft das Fragen auf. Darf diese Reserve dann überhaupt für zivile Zwecke angetastet werden? Ist das Leben von NATO-Soldaten im Zweifelsfall mehr wert als das der schwäbischen Hausfrau?

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"Kriegsdienst im Krankenhaus", UZ vom 3. November 2023



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