Der Landkreis Görlitz muss Werbeverbot für die Bundeswehr aufheben

Militaristische Vereinsmeierei

Der traditionsreiche Waggonbau in Görlitz existiert nicht mehr. Vor knapp zwei Monaten verließ der letzte Doppelstock-Wagen das Alstom-Werk, das im vergangenen Jahr vom Rüstungskonzern KNDS übernommen wurde. Inzwischen rollen dort Teile für den Kampfpanzer Leopard 2, den Schützenpanzer Puma und den Radpanzer Boxer vom Band.

Während die ökonomische Entwicklung den Weg in die von der Bundesregierung gewünschte „Kriegstüchtigkeit“ weist, tobt im Görlitzer Kreistag ein Streit um den Frieden, in den sich inzwischen auch die Landesverwaltung eingeklinkt hat. Mitte Januar forderte Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, den Landkreis Görlitz auf, einen Beschluss aufzuheben, in dem sich der Kreistag gegen Bundeswehr- und Rüstungswerbung ausgesprochen hatte.

Der Beschluss war im Oktober vergangenen Jahres auf Antrag der Fraktion BSW/FWZ gefasst worden. Unter der Überschrift „Landkreis Görlitz – Landkreis des Friedens“ hatte die Fraktion einen Verzicht „auf Werbung für Militärdienst und Rüstungsprodukte“ in „den Gebäuden, Einrichtungen, Unternehmen und auf den Fahrzeugen des Landkreises“ gefordert und ein Bekenntnis zu den „Prinzipien des Friedens, der Verständigung und der internationalen Zusammenarbeit“ abgegeben. Der Kreistag folgte dem Vorschlag.

Dem Beschluss folgte eine juristische Auseinandersetzung, in der alle Register kommunalpolitischer Vereinsmeierei gezogen wurden. Landrat Stephan Meyer (CDU) stufte den Beschluss als rechtswidrig ein und widersprach umgehend. Eine angesetzte Sondersitzung zur Aufhebung des Beschlusses kam jedoch nicht zustande, weil BSW und AfD der Versammlung fernblieben. Im Dezember bestätigte der Kreistag dann seinen Beschluss mit 35 Ja-Stimmen und 24 Gegenstimmen. Mit der nun erfolgten Anordnung zur Aufhebung des Beschlusses schlägt sich die Landesdirektion auf die Seite des Landrates. „Der Militärdienst ist eine Angelegenheit der Bundeswehr und fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommunen“, begründete Bélafi seine Entscheidung. Zudem verletze „ein Werbeverbot die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz“.

Auch Landrat Meyer hatte in seinem Widerspruch ausgeführt, dass die „Frage der Werbung für Militärdienst und Rüstungsprodukte“ keine „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft“ sei. Der Landkreis sei nur für „Bedürfnisse und Inte­ressen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln“ oder einen spezifischen örtlichen Bezug haben, zuständig. Daran fehle es bei allgemeinpolitischen Aussagen.

Ganz so einfach ist die Sache jedoch nicht. Davon zeugen zahlreiche allgemeinpolitische Erklärungen, die in den vergangenen Jahren bundesweit von Kreistagen und Stadträten verabschiedet wurden, ohne dass sie juristisch angegriffen worden wären. So verurteilte der Leipziger Stadtrat trotz fehlender Zuständigkeit für die Entwicklung der deutschen Außenpolitik im Oktober 2023 die „heimtückischen, gegen Israel gerichteten Attacken“. Die Kommunalaufsicht hatte daran wenig auszusetzen, auch als der Stadtrat nebenbei noch über die „völkerrechtskonforme Anwendung des Selbstverteidigungsrechts durch Israel“ schwadronierte und sich für eine Zwei-Staaten-Lösung aussprach.

Die Frage der Zulässigkeit von allgemeinpolitischen Erklärungen beschäftigt die deutsche Kommunalpolitik bereits seit Jahrzehnten. Wie sie ausgelegt wird ist stets Ausdruck der herrschenden Kräfteverhältnisse. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1990, dass sich die Stadt München nicht zur „atomwaffenfreien Zone“ erklären dürfe, weil ein „spezifischer Ortsbezug“ fehle. Allerdings hätte sich der Stadtrat durchaus „gegen die Stationierung von Atomwaffen auf dem eigenen Gemeindegebiet wenden“ können, wie der Blog „Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht“ im Jahr 2015 analysierte. Zum Zeitpunkt dieser Einschätzung hatten sich bereits tausende Städte und Gemeinden im Kampf gegen das geplante Freihandelsabkommen mit den USA zu „TTIP-freien Kommunen“ erklärt – mit juristischer Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und einiger Bundesländer. Und während sich nach dem 24. Februar 2022 unzählige Kommunen straflos in Solidaritätserklärungen mit der ukrainischen Regierung ergehen konnten, wurde die Stralsunder Bürgerschaft von der Kommunalaufsicht zurückgepfiffen, als sie eine diplomatische Initiative forderte und das Rathaus für Friedensverhandlungen zur Verfügung stellen wollte.

Wie und ob das Tauziehen in Görlitz weitergeht, muss abgewartet werden. Spätestens in seiner übernächsten Sitzung muss der Kreistag das Werbeverbot erneut auf die Tagesordnung nehmen. Dann könnte neben den formalen Fragen auch der inhaltliche Widerspruch des Landrates eine Rolle spielen. Denn Meyer hatte den Beschluss als „nachteilig“ beanstandet, da er „geeignet ist, dem Image des Landkreises zu schaden“. Er warnte vor einem „Vertrauensverlust“ im Verhältnis zur Bundeswehr, die ein „essentieller Akteur im Verwaltungsstab des Landkreises Görlitz“ sei. Zudem werde durch den Beschluss „die Erhaltung des Bundeswehrstandortes“ gefährdet, der einen „erheblichen Wirtschaftsfaktor für den Landkreis“ darstelle. Das Urteil des Landrates: „Jegliche Einschränkung der Aktivitäten der Bundeswehr im Landkreis wären mit gravierenden wirtschaftlichen Nachteilen für den gesamten Landkreis verbunden.“

UZ wollte es genauer wissen und hat nachgefragt. Auf die Frage, welche Aufgaben die Bundeswehr als „essentieller Akteur im Verwaltungsstab“ übernimmt, erklärte eine Sprecherin des Kreises, dass damit lediglich „die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten durch Kräfte der Bundeswehr bei außergewöhnlichen Ereignissen und keine Einbindung bei der regulären Erfüllung von Verwaltungsaufgaben“ gemeint sei. Das sei „zuletzt im Rahmen der Pandemiebewältigung“ der Fall gewesen. Auch die geäußerte Sorge um die „Erhaltung des Bundeswehrstandortes“ war offenbar nicht ganz so konkret wie behauptet. Nach den Hintergründen gefragt, hieß es, der Passus habe „lediglich die Befürchtung zum Ausdruck (gebracht), dass eine ablehnende Einstellung gegen die Bundeswehr nachteilige Auswirkungen für eventuell zu treffende Standortentscheidungen haben kann“.

Der Blick auf Görlitz spiegelt den Stand der „Zeitenwende“ in den Kommunen: der Militarismus hat wenig Argumente, aber ökonomische Druckmittel und einen mächtigen Verwaltungsapparat. Und der steht bereit, auch die geringste Aufmüpfigkeit in den Städten und Kreisen mit großem Aufwand vom Tisch zu fegen. Doch das dahinterstehende Kräfteverhältnis ist nicht in Stein gemeißelt.

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"Militaristische Vereinsmeierei", UZ vom 6. Februar 2026



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