Mumia Abu-Jamals Hoffnung, das Gefängnis noch lebend verlassen zu können, schwindet

Neuer Prozess verweigert

Das Berufungsgericht Common Pleas Court in Philadelphia, USA hat Mumia Abu-Jamals Antrag auf einen neuen Prozess am Freitag vergangener Woche abgelehnt. Mumias „sechster Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens“ sei „unbegründet“, erklärte Richterin Lucretia Clemons. Sie wies den Antrag ohne Beweisanhörung ab. Mumia habe jetzt „fast alle seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft“, freizukommen, sagte Noelle Hanrahan. Das sei eine „niederschmetternde Nachricht“, kommentierte die Produzentin des kalifornischen Senders „Prison Radio“.

Längst ist klar, dass der Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal den Mord 1981 an dem Polizisten Daniel Faulkner, wegen dem er ursprünglich zum Tode verurteilt wurde und seit mehr als 41 Jahren im Gefängnis sitzt, nicht begangen haben kann. Angesichts seines schlechten Gesundheitszustands sei Mumias größter Feind die Zeit, sagte Hanrahan. Der 68-jährige leidet an einer Herzerkrankung. Dafür musste er sich bereits einer doppelten Bypass-Operation unterziehen. 2015 starb er fast an der faktischen Nichtbehandlung einer Hepatitis-C-Infektion. Die Gerechtigkeit verlange, dass Mumia einen neuen Prozess bekäme, forderte Hanrahan.

In vielen Städten der USA kam es am Samstag nach der Verkündigung des Gerichtsbeschlusses zu spontanen Protestdemonstrationen. Solidaritätsbündnisse, die weltweit für die Freilassung Mumia Abu-Jamals eintreten, reagierten bestürzt auf die Nachricht aus Philadelphia.

Der Generalsekretär der Internationalen Transportarbeitergewerkschaft ITF, Stephen Cotton, hatte in einem Brief an Clemons am 27. März gefordert, es müsse endlich eine faire Anhörung für Mumia geben. Erst 2018 entdeckten Unschuldsbeweise, die die Staatsanwaltschaft fast 40 Jahre lang verborgen gehalten hatte, kämen „zu der vernichtenden Beurteilung des ursprünglichen Prozesses durch Amnesty International (AI) im Jahr 2000 hinzu“. AI hatte damals festgestellt, dass „dieser Fall eindeutig nicht den internationalen Mindeststandards zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens entsprach“.



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