Koalition verhindert Sondervotum der Opposition

NSA-Affäre: Wie gehabt

Von Markus Bernhardt

Über drei Jahre haben die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages versucht, Licht ins Dunkel der Spionagetätigkeiten des US-Geheimdienst NSA und des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu bringen. Während die Regierungskoalitionen aus CDU/CSU und SPD keine grundsätzlichen Verfehlungen des Bundeskanzleramts erkennen konnten, welches für die Kontrolle des BNDs zuständig ist, haben Linksfraktion und Grüne deutliche Gesetzesverstöße seitens der Schlapphüte ausgemacht und die Untätigkeit des Bundeskanzleramtes thematisiert. Aus diesem Grund hatten die Oppositionsfraktionen ein sogenanntes Sondervotum vorgelegt, welches gemeinhin in den Abschlussbericht eines Untersuchungsausschusses aufgenommen wird. In diesem Fall verweigerten die Regierungsparteien dieses jedoch. Angeblich enthalte das Sondervotum der Opposition geheimes Material, hieß es.

Inhaltlich hatten Linke und Grüne zuvor kritisiert, dass das Bundeskanzleramt den „rechts- und kontrollfreien Raum des Bundesnachrichtendienstes quasi gedeckt“ habe. „Wir sind der Auffassung: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Der Rechtsstaat ist kein Steinbruch. Massenüberwachung untergräbt unsere offene Gesellschaft, die wir als Parlament verteidigen sollen“, stellte Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion klar. „Wir brauchen Ermittlungsbefugnisse für die Strafverfolgungsbehörden dort, wo Gesetze gebrochen werden. Und wir brauchen nicht neue Befugnisse für die Geheimdienste, mit denen die Massenüberwachung noch ausgeweitet werden soll“, konstatierte sie. Den Bundesnachrichtendienst forderte Renner auf, aufzuhören, „Gesetze zu brechen“.

Renners Fraktionskollege, der sächsische Bundestagsabgeordnete André Hahn, zeigte sich unterdessen „insbesondere angesichts der Novelle des BND-Gesetzes erschüttert“, die keine Konsequenzen aus der Aufklärungsarbeit des Ausschusses gezogen habe, sondern den „Spitzeleien und der Massenüberwachung des Geheimdiensts“ jetzt auch noch eine rechtliche Grundlage gebe.

Die Auseinandersetzungen um das Sondervotum der Opposition sowie die am Freitag letzter Woche erfolgte Abberufung von Vertretern der Linken und Grünen aus dem Ausschuss dürften unterdessen noch weitergehen. „Wir prüfen rechtliche Schritte gegen dieses einmalig unparlamentarische Verhalten“, gab der Grünen-Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, am Montag in Berlin bekannt.

Die Internetseite netzpolitik.org veröffentlichte den Abschlussbericht des Untersuchungsberichtes indes bereits ohne Schwärzungen. Bei Redaktionsschluss dieser UZ-Ausgabe war er noch frei zugänglich.

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"NSA-Affäre: Wie gehabt", UZ vom 30. Juni 2017



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