„Schwarzarbeit hinter Gittern“

(bern)   

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) und anderen Organisationen der Straffälligenhilfe erneut an die Justizministerkonferenz appelliert, endlich der Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung zuzustimmen. Die Länder als Arbeitgeber der Gefangenen müssten die „Schwarzarbeit hinter Gittern“ beenden, fordert das Grundrechtekomitee. So sei die Einbeziehung in die Rentenversicherung „ein Gebot des Sozialstaates, des Gleichheitsgrundsatzes und der Resozialisierungsprinzipien“. Gemäß Resozialisierungsauftrag sollen die Lebensbedingungen weitestmöglich den üblichen Lebensbedingungen angeglichen werden. Schädlichen Folgen der Haft ist entgegenzuwirken. Auch die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze fordern die Einbeziehung in die Sozialversicherungssysteme. „Die Bundesregierung verweigert mit Hinweis auf Vorbehalte der Länder seit 38 Jahren den Erlass des im Strafvollzugsgesetz von 1977 verbindlich vorgesehenen Gesetzes zur Einbeziehung in die Rente“, kritisierte die Bürgerrechtsorganisation weiter. 

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"„Schwarzarbeit hinter Gittern“", UZ vom 19. Juni 2015



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