Hanno Berger

„Die Freiheit, die errungen die Alten, möge die Nachwelt würdig erhalten“, steht sinngemäß übersetzt an der Fassade des Hamburger Rathauses. Scholz und Tschentscher ist das bisher gelungen – zumindest für sich selbst. (Foto: Torsten Roeder / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0)
Zweites Urteil für „Cum-Ex“-Erfinder Hanno Berger. Andere warten noch oder schwelgen in Erinnerungslücken

Verteidigung mit Aussetzern

Es war kein guter Tag für den früheren Finanzamtsprüfer und späteren Steueranwalt Hanno Berger. Am 30. Mai verurteilte ihn die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden wegen schwerer …

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