Das neue Jahr steht im Zeichen des reaktionär-militaristischen Gesellschaftsumbaus, weiterer Milliarden für die Hochrüstung und überlanger Gesetzestitel. Der Bundestag wird am 15. Januar über den im vergangenen Juli vorgelegten Gesetzentwurf des „Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes“ (BwPBBG) abstimmen. Es handelt sich um das zentrale Regelungspaket, mit dem die Beschleunigung der Bundeswehr-Infrastruktur in den kommenden zwei Jahren vorangetrieben werden soll. Sein Vorgänger, das seit 2022 geltende „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz“ (BwBBG), hatte bereits für eine immense Freisetzung der Aufträge an die Rüstungsindustrie gesorgt.
Entsprechend der Zielvorgabe des Operationsplans Deutschlands, 800.000 Soldaten und 200.000 Fahrzeuge binnen sechs Monaten durch Deutschland an die NATO-Ostflanke zu verlegen, läuft die Waffen- und Fahrzeugproduktion bei Rheinmetall & Co. seit Sommer vergangenen Jahres auf Hochtouren. Über 50 Prozent der in dieser Zeit vergebenen Auftragsvolumina gingen an deutsche Rüstungskonzerne, lediglich 8 Prozent an US-amerikanische Produzenten. Rheinmetall und Diehl Defence profitieren seit Juni 2025 von einem Rahmenvertrag über Artilleriemunition im Volumen von 15 Milliarden Euro. Zudem hat sich Rheinmetall den Auftrag für 200 Puma-Schützenpanzer (4,2 Milliarden Euro) und einen 4-Milliarden-Euro-Rahmenvertrag über Panzermunition für den „Leopard 2“ gesichert.
Nicht zu vergessen: Der Auftrag zur Produktion von 222 Radschützenpanzern Schakal (3 Milliarden Euro) und von 300 Kamikazedrohnen des Typs FV-014 (300 Millionen Euro). In die USA gingen Aufträge für 60 Chinook-Transporthubschrauber (Boeing). Am 18. Dezember wurden 5.000 (!) Funktionsfahrzeuge des Typs EAGLE V 4 × 4 sowie EAGLE V 6 × 6 (Mannschafts- und Sanitätstransporter) bei General Dynamics geordert (Gesamtwert: etwa 5,5 Milliarden Euro).
Damit die Umstellung auf die Kriegswirtschaft nicht nur in der Waffenproduktion, sondern in der Transport-, Bau- und Wegeinfrastruktur reibungslos vonstatten geht, wird im Frühjahr das „Vergabebeschleunigungsgesetz“ im Bundestag abgestimmt. Aus Paragraf 10 des Entwurfs ist ersichtlich, dass Finanzierungsvorbehalte im Bereich der Aufrüstung keine Rolle mehr spielen: „Bei Vorliegen besonderer Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen kann der Auftraggeber ein Vergabeverfahren einleiten, ohne dass dessen Finanzierung gesichert ist.“ Es vereinfacht insbesondere die Vergabe militärdienlicher Bau- und Wegeaufträge und wird begleitet vom „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das gezielt militärische Großprojekte (Radaranlagen, Logistiknetze) im Visier hat.
In den Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, das im Dezember 2025 ein neues Gesetz zum beschleunigten Bau militärischer Anlagen beschlossen hat, wird bereits der kommunale Boden hierfür bereitet. Der Grüne-Ministerpräsident Winfried Kretschmann dazu: „Wo immer möglich, soll es einen Vorrang für Verteidigung geben.“
Getreu den auf NATO-Ebene entwickelten Konzepten zum „Cognitive Warfare“ ist den NATO-Mitgliedern zudem auferlegt, jeglicher „Desinformation“ und „Delegitimierung“ der Kriegsvorbereitung schon präventiv einen Riegel vorzuschieben, sprich, den Meinungskorridor auf Krieg auszurichten. Beginnend mit den bereits laufenden Reformen zum Kompetenzausbau des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Verfassungsschutzes (BfV) steht unter der Überschrift der Bekämpfung jeglichen Zweifels an „Institutionen wie der NATO und der Bundeswehr“ der Ausbau der flächendeckenden Kontrolle von „gefälschten Medieninhalten“ und aus Russland oder China „gelenkten Social-Media-Kampagnen und Einflussoperationen“ an.
Kurz vor Jahresende hat die Regierung eines der umstrittensten Ermittlungsinstrumente der letzten Jahrzehnte neu aufgewärmt und unter Federführung von SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen 60-seitigen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Inhalt: die Verpflichtung von Online-Diensten zur anlasslosen Speicherung von Daten aller Internet-Nutzer, sprich, der Sicherung von IP-Adressen im E-Mail-Verkehr, bei Messenger-Einträgen und der Nutzung von Kommunikations-Apps wie zum Beispiel WhatsApp. Wer mit wem von welchem Ort aus Daten austauscht, ist nach Datum und sekundengenauer Uhrzeit feststellbar. Die Daten sollen auf Vorrat drei Monate gespeichert werden und auf Abruf den Ermittlern zur Verfügung stehen.
Nach Anläufen in den Jahren 2008 und 2015 ist das der dritte Versuch, eine Totalkontrolle der Internetkommunikation einzuführen. Das Ganze ist Teil der vom Bundesinnenministerium ausgerufen „Sicherheitsoffensive“. Mit den Worten des Innenministers Alexander Dobrindt (CSU): „2026 steht für Sicherheit, Stabilität und Schutz.“
Begleitend zur Einführung der Wehrpflicht und des hiergegen bereits aufgeflammten Widerstands wird 2026 auch das Jahr sein, das den Aufwuchs der Pistorius-Truppe unter besonderen Schutz stellen wird. Für die Ruhe an der Heimatfront gibt es bereits den – bisher weitgehend ungenutzten – Paragraf 109d Strafgesetzbuch, der die „Störpropaganda gegen die Bundeswehr“ unter Strafe stellt. Möglichst alles, was am Frieden subversiv sein kann, soll erfasst werden: „Prägend ist die Eignung der Handlung, die Auftragserfüllung der Bundeswehr spürbar zu beeinträchtigen. Dazu zählt insbesondere die Unterminierung von Einsatzbereitschaft, innerer Ordnung und Kohäsion, die gezielte Verunsicherung von Dienstleistenden oder potenziellen Bewerbenden sowie die Beeinträchtigung der öffentlichen Unterstützung zentraler Verteidigungsaufgaben. Eine konkrete Störung muss nicht zwingend eingetreten sein.“









