Die großen Parteien wollen ihren Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht sichern. Dafür scheint jedes Mittel recht

„Wehrhafte“ Mauschelei

Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Demokratie sinkt, die Unzufriedenheit wächst“. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, klagte vergangene Woche dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sein Leid. Als Gründe nannte er „Enttäuschung, Frustration, wirtschaftliche, soziale, kulturelle Sorgen“. Im 75. Jahr des Grundgesetzes fühlen sich die Karlsruher Richter von der Wirklichkeit umzingelt.

Die Redakteurin Kristina Dunz vom RND fand in ihrem Bericht über die von „Demokratiefeinden“ heimgesuchte „oberste Hüterin der Verfassung“ dennoch tröstende Worte. Sie weiß, „es gibt nicht viele Gerichte auf der Welt, die so viel Vertrauen genießen“. So viel Vertrauen, dass die Ampel-Regierung aktuell versucht, das Gericht, das zuweilen eigene Wege geht (siehe Schuldenbremse), für die Zukunft einzuhegen. Die gelegentlichen gemeinsamen Abendessen, zu denen man in Karlsruhe oder Berlin zusammenfindet („Gedankenaustausch und Dialog der Staatsorgane“) sind in ihrer Bindungskraft jeweils nur von kurzer Dauer. Da scheint es auf der Hand zu liegen, endlich an eine Reform des Grundgesetzes (GG) und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) zu gehen.

Wie wird man eigentlich Richter in Karlsruhe? Dazu steht im Grundgesetz nicht viel, in Artikel 94 GG erfährt man nur, dass sie zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Von Kandidaturen, öffentlichen Präsentationen, konkurrierenden Bewerbern hat gleichwohl noch niemand gehört. Der Grund dafür liegt in Paragraf 6 BVerfGG. Es entscheidet nämlich in geheimer Sitzung ein nach Parteienproporz besetztes 12-köpfiges Wahlmännergremium. Die küren den oder die Kandidatin, der Bundestag stimmt zu. Das Auswahlmonopol des besagten Gremiums sichert auch die Erbhöfe der großen Parteien CDU und SPD. Scheidet ein Verfassungsrichter vorzeitig aus, fährt sein Nachfolger auf dem gleichen Parteiticket ins Amt.

Das eingespielte System zur Sicherung der richterlichen „Unabhängigkeit“ soll nun für alle Zukunft abgedichtet werden. Seit November letzten Jahres grassiert vor allem in der CDU- und SPD-Bundestagsfraktion die Angst, es könnte eine Situation auftreten, in der man seine gekürten Richter nicht mehr durchs Parlament bringt. Dies wäre immer dann der Fall, wenn weniger als zwei Drittel der Abgeordneten für den Favoriten stimmen. Aufgrund der sich verschärfenden Krise könnten immer mehr Bürger auf die Idee kommen, keiner der etablierten Parteien ihre Stimme zu geben. Die Justizministerkonferenz, der Konvent zur Abstimmung neuer Gesetzesvorhaben auf der Bundesebene, hatte schon Ende 2023 die Ausarbeitung eines Gesetzes in Auftrag gegeben, das die feindliche Übernahme des Monopols zur Richterauswahl verhindern soll. Gleichzeitig soll die zwölfjährige Amtszeit der Karlsruher Richter unverbrüchlich abgesichert werden.

Das Projekt läuft unter dem Arbeitstitel „Vorschläge Resilienz BVerfG“, geleitet von Hamburgs grüner Justizsenatorin Anna Gallina: „Es ist an der Zeit, dass wir über Partei­grenzen hinweg in Bund und Ländern gemeinsam für einen wehrhaften Rechtsstaat eintreten.“ Seither kommen vor allem aus dem Bereich der Universitäten unzählige Vorschläge. Diese konzentrieren sich im Wesentlichen auf zwei Ansätze: Änderung des Grundgesetzes und Absenkung der erforderlichen Mehrheit zur Wahl eines Verfassungsrichters auf nur noch 55 bis 60 Prozent der Abgeordneten oder die Änderung des BVerfGG. Hier wird zum Beispiel eingebracht, man könne doch im Falle eines Scheiterns des genehmen Kandidaten im Parlament einfach den Bundespräsidenten anrufen, der dann die Wahl trifft.

Es scheint alles und jedes Mittel recht, um den bisherigen Einfluss der Politik auf die Richterschaft zu sichern. Die zarten Überbleibsel der von der Verfassung garantierten Unabhängigkeit der Richter werden geschleift. All das ist nicht neu, noch nicht einmal originell. 1955 versuchte die Adenauer-Regierung das Ganze schon einmal, damals im Vorfeld des ein Jahr später vom Verfassungsgericht verfügten KPD-Verbots. Blättert man in der Ausgabe der Zeitschrift „Justiz“ von 1955, erfolgte die Debatte der Verfassungsrechtler unter der Überschrift „Anschlag auf das Verfassungsgericht“. Dort liest man, ein „Regierungsgericht“ sei undenkbar. Adenauer scheiterte mit seinem Vorhaben. Man sollte in den juristischen Fakultäten die alten Zeitschriften wieder zur Hand nehmen.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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"„Wehrhafte“ Mauschelei", UZ vom 22. März 2024



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