Abtreibungsverbot menschenrechtswidrig

Das Oberste Gericht Großbritanniens hat am Donnerstag vergangener Woche eine Klage der Nordirischen Menschenrechtskommission gegen das strikte Abtreibungsverbot im Norden Irlands abgewiesen. Gleichzeitig stellte das Gericht die Unvereinbarkeit des Verbots mit der Europäischen Menschenrechtskonvention fest – die Klage war nur aus formalen Gründen abgewiesen worden, die Kommission habe kein Klagerecht.

Im Norden Irlands ist Abtreibung selbst bei schwerer fetaler Fehlbildung, nach einer Vergewaltigung oder bei Inzest verboten, die Kommission hatte darauf geklagt, wenigstens in diesen Fällen Abtreibungen zu ermöglichen. Das Gesetz stammt noch aus dem 19. Jahrhundert. Damit gerät Premierministern Theresa May in der Frage weiter unter Druck. Ihre konservative Minderheitsregierung ist auf die Stimmen der nordirischen, protestantischen Democratic Union Party (DUP) angewiesen. Diese lehnt eine Lockerung des Abtreibungsverbotes strikt ab. Eigentlich müsste das Regionalparlament in Belfast über diese Frage entscheiden. Dies ist aber auf Grund einer Regierungskrise seit 18 Monaten nicht zusammengetreten.

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"Abtreibungsverbot menschenrechtswidrig", UZ vom 15. Juni 2018



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