Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Landgericht Karlsruhe bereits am 30. Dezember entschieden, dass die Ermittlungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen aus Freiburg im Breisgau zum Komplex „Indymedia linksunten“ rechtswidrig waren. In mehreren Verfahren war den Aktivistinnen und Aktvisiten seit 2017 die Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen worden.
Der Beschluss stellt eindeutig fest, dass es gegen die fünf keinen ausreichenden Verdacht gegeben habe, eine verbotene Vereinigung fortzusetzen. Dazu seien die eingeleiteten Maßnahmen laut Gericht „nicht verhältnismäßig“ gewesen.
Maßgeblich vorangetrieben wurde die unverhältnismäßige Repression damals durch den baden-württembergischen Staatsanwalt Manuel Graulich. Die Repression begann erneut, nachdem im Januar 2020 ein statisches Archiv der Plattform ins Internet gestellt worden war, die der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 verboten hatte.
Das einstige „Linksunten“-Portal war interaktiv gestaltet, es konnten frei von allen Nutzern Beiträge darauf veröffentlicht werden. Bei dem Archiv war dies nicht möglich. Trotz intensiver Ermittlungen konnten Polizei und Staatsanwaltschaft auch für die gespiegelte Website keine Verantwortlichen ausmachen.
Nach den Misserfolgen verlegte sich die Staatsanwaltschaft auf die Verfolgung von Fabian Kienert, Redakteur des Freiburger Senders „Radio Dreyeckland“. Kienert hatte 2022 über die erfolglosen Verfahren berichtet und zu Dokumentationszwecken einen Link auf das „Linksunten“-Archiv gesetzt. Im Jahr darauf durchsuchten Ermittler die Privaträume des Journalisten, Räume des Senders und erneut die Wohnungen der fünf bereits entlasteten Personen.
Der Redakteur ging erfolgreich juristisch dagegen vor. Im September 2024 stellte das Landgericht Karlsruhe fest, dass eine Vereinigung „Indymedia linksunten“ nicht existiere und folglich auch nicht unterstützt werden könne. Im vergangenen November bestätigte das Bundesverfassungsgericht schließlich die Rechtswidrigkeit der Razzia.
Auch die weiteren fünf Freiburger Betroffenen legten Einsprüche gegen die bei ihnen durchgeführten Durchsuchungen ein, die nun erfolgreich waren.
Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bezeichnet Lukas Theune als verfassungswidrig. Der Berliner Rechtsanwalt hatte einen der fünf vertreten.
Im Interview mit „Radio Dreyeckland“ hebt er hervor, dass aufgrund dieser Entscheidung Ermittlungsrichter bundesweit schärfere Maßstäbe anlegen müssten. Dazu gehöre, die Akten genauer darauf zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht bestehe und eine Durchsuchung gerechtfertigt erscheine. Dies passiere bisher viel zu wenig.
Die Autonome Antifa Freiburg erklärt in einem Communiqué vom 14. Januar unter der Überschrift „Der Kampf geht weiter“, dass mit „Indymedia linksunten“ die wichtigste deutschsprachige Antifaseite verboten worden sei. Das Archiv dokumentiere die Gründungsjahre der AfD wie kein zweites. Doch es sei auf Betreiben der Bundesregierung im deutschen Google-Suchindex ohne Gesetzesgrundlage zensiert worden. „Heute wäre eine OpenPosting-Seite mit aktiver und aktiv moderierter Kommentarspalte wie ‚Indy linksunten‘ im Kampf gegen die AfD und Fake News wichtiger denn je“, so die Gruppe. Die einzigen Archive der Bewegungen hätten die Bewegungen selbst hervorgebracht, und niemand würde ihre Geschichte erzählen, wenn sie es nicht selbst täten.









