Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Wera Richter, Dr. Ralf Hohmann und Patrik Köbele gegen die Neufassung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch abgelehnt – ohne Begründung. Kriegsgegnern wird damit ein Maulkorb verpasst. Dagegen kämpfen wir weiter, verspricht Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP:
Patrik Köbele zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, seine Beschwerde gegen die Neufassung des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch nicht zu behandeln
Verfassungsbeschwerde abgelehnt
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