Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) ist ab dem Jahr 2019 wieder gemeinnützig. Das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin widerrief seine Entscheidung, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes sei die VVN-BdA seit 2019 nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft. Diese Einstufung hatte zum Entzug der Gemeinnützigkeit geführt.