Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg unverhältnismäßig. Die Landesregierung müsse fortlaufend prüfen, ob die Grundrechtseingriffe durch das Verbot weiterhin zumutbar seien, heißt es in der Begründung des Gerichts. Trotz steigender Corona-Fallzahlen in Deutschland seien keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt.
Beherbergungsverbot aufgehoben
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)