Europäischer Gerichtshof winkt „CETA“ durch

Belgische Nachwehen

Von Manfred Sohn

Einige werden sich noch erinnern an die schwere Geburt im Oktober 2016: Von allen Seiten wurde das Regionalparlament von Wallonien angeknurrt und umworben, damit es – wie es die belgische Verfassung vorsieht – doch bitte dem Freihandelsabkommen mit Kanada zustimmen möge.

Es waren die Tage der Vor-Trump-Ära, in denen es im Hintergrund um ein ganz anderes Abkommen ging – nämlich um die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ – abgekürzt TTIP zwischen den USA und der EU.

Das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“, abgekürzt CETA, ist die kleine Schwester von TTIP. Das Abkommen hat das Ziel, den Handel zwischen Kanada und den EU-Staaten zu intensiveren. Zu diesem Zwecke werden zum einen für 99 Prozent aller zwischen beiden Wirtschaftsräumen gehandelten Waren und Dienstleistungen die Zölle aufgehoben. Vor allem aber: Beide öffnen auf Gemeinde-, Provinz- und Bundesebene dem jeweils anderen Partner die Märkte für öffentliche Auftragsvergaben.

Wer aber entscheidet, wenn es Streit zwischen Unternehmen aus einem der Wirtschaftsräume und den staatlichen Instanzen des Raumes gibt, in dem dieses Unternehmen Investitionen tätigen? Bei Akzeptanz der Regeln des Kapitalismus ist es nachvollziehbar, dass sich Unternehmen aus Kanada nicht ohne weiteres den für sie schwer durchschaubaren rechtlichen Strukturen der Europäischen Union unterwerfen wollen. Daher sahen die ersten Entwürfe von CETA, angelehnt an ähnliche Formulierungen der Entwürfe von TTIP, die Einrichtung sogenannter „Investor to State Dispute Settlements“ (ISDS) vor, also Internationale Schiedsgerichtshöfe jenseits der rechtlichen Strukturen der EU einerseits und Kanadas andererseits. Ihnen hätten sich beide Parteien bei Streitigkeiten etwa zwischen kanadischen Konzernen und der EU unterworfen. Eine ausländische Firma, die Investitionen für den Bau von Verkehrswegen tätigt, wäre bei Streitigkeiten beim Abstottern solcher Investitionen mit den jeweiligen öffentlichen Händen nicht auf den normalen Gerichtsweg angewiesen, sondern könnte die von ihnen besser beeinflussbaren Internationalen Schiedsgerichtshöfe anrufen, um an „ihr“ Geld zu kommen.

Dagegen waren – auch in Belgien – Parteien und Bürgerrechtsbewegungen Sturm gelaufen.

Um CETA zu retten, gab es 2016 mehrere Kompromisse, in deren Gefolge schließlich das durchgeknetete Regionalparlament der Wallonen zustimmte, damit die erforderliche EU-Einstimmigkeit bei solchen Verträgen gesichert war. Wenn auch mit mehrtägiger Verspätung wurde das Abkommen so am 30. Oktober 2016 feierlich in Brüssel unterzeichnet, vom Europäischen Parlament im Februar 2017 angenommen und ist seit dem 21. September 2017 „vorläufig“ in Kraft. „Endgültig“ gilt es erst, wenn alle Mitgliedsländer es auch ratifiziert haben – das ist noch nicht der Fall. Unter anderem hatte Belgien den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorher um ein Gutachten gebeten, ob der vorgeschlagene – und gegenüber dem Ursprungsentwurf stärker an den vorhandenen Rechtsstrukturen anknüpfende Vertragstext – mit dem EU-Recht vereinbar wären. Am 30. April dieses Jahres nun hatte der EuGH fertigt geprüft und – wie zu erwarten – geurteilt, der in CETA nun verankerte „Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten“ sei mit EU-Recht vereinbar. Statt ISDS wird es – das war eines der Zugeständnisse von 2016 – nun den Aufbau eines mit den bereits etablierten Gerichten verwobenen „multilateralen Investitionsgerichtshofs“ geben, ein eigenständiges, Kanada-EU-übergreifende „Investment Court System“ (ICS).

Der eigentliche Streit – TTIP – ist über alledem in den Hintergrund geraten. Aber die Monopole auf beiden Seiten des Atlantiks sind sich sicher: Es wird eine Zeit nach Trump geben. Und für diese Zeit ist der jetzt vorgelegte Spruch des EuGH von großer Bedeutung – für das nicht nur vorläufige, sondern endgültige Inkrafttreten von CETA und in diesem Gefolge unter dem nächsten US-amerikanischen Präsidenten auch für TTIP.

Für Entwarnungen hinsichtlich der Aushebelung etablierter rechtlicher Strukturen zugunsten einer monopolhörigen internationalen Sondergerichtsbarkeit wäre es jedenfalls deutlich zu früh.

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"Belgische Nachwehen", UZ vom 10. Mai 2019



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