Solidarität mit Venezuela bleibt unsere Sache

Berliner Erklärung

Die XXIII. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz verabschiedete die Erklärung „Solidarität mit Venezuela bleibt unsere Sache“. Eine neunköpfige Delegation aus Venezuela, zu der der stellvertretende Außenminister William Castillo und der Internationale Sekretär der Kommunistischen Partei Venezuelas, Carolus Wimmer, gehörten, nahm an der Konferenz teil und berichtete über die Situation in ihrem Land.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der XXIII. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz am 13. Januar 2018 in Berlin bekräftigen ihre Solidarität mit dem revolutionären bolivarischen Prozess in Venezuela. Wir fordern ein Ende der ausländischen Einmischung insbesondere der USA und der Europäischen Union – einschließlich der deutschen Bundesregierung – in die inneren Angelegenheiten der Bolivarischen Republik Venezuela.

Venezuela hat seit dem Regierungsantritt von Hugo Chávez 1999 einen Weg eingeschlagen, das Land unabhängig vom Einfluss der imperialistischen Mächte zu machen und sich mit den anderen Ländern Lateinamerikas und der „Dritten Welt“ zu verbünden. Das proklamierte Ziel der revolutionären Kräfte ist der Aufbau des Sozialismus.

Es ist die Aufgabe des Volkes und der Regierung Venezuelas, die auf diesem Weg auftauchenden Probleme und Hindernisse zu überwinden und Differenzen selbstbestimmt zu lösen. Wir vertrauen darauf, dass sie weiter dieses Ziel verfolgen und werden uns für den Erfolg der Bolivarischen Revolution einsetzen. Unsere Aufgabe hier ist es deshalb, für die Aufhebung der durch die EU gegen Venezuela verhängten Sanktionen einzutreten. Wir wenden uns gegen die Kampagne der meisten Medien, in denen die Realitäten Venezuelas einseitig und verzerrt dargestellt werden. Zudem fordern wir ein Ende der Unterstützung der reaktionären Opposition Venezuelas durch die Bundesregierung, die EU und die USA.

Es lebe der revolutionäre bolivarische Prozess in Venezuela!

Hoch die internationale Solidarität!

Berlin, den 13. Januar 2018

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"Berliner Erklärung", UZ vom 19. Januar 2018



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