Berufsverbote gegen Rechte?

Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung von Klaus Lipps, Sprecher der „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ und des „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte“.

Zurzeit wird viel darüber gesprochen und gestritten, ob ein neuer
„Radikalenerlass“ eingeführt werden soll – nämlich gegen
Rechte. Einen entsprechenden Beschluss haben die Innenminister und
Innensenatoren am 18. Oktober 2019 gefasst. Offiziell gemeint sind
hier wohl vor allem Mitglieder des sog. „Flügels“ der AfD, also
der Gruppierung um den thüringischen AfD-Vorsitzenden Höcke.

Wir Betroffene des sog. „Radikalenerlasses“ vom 28. Januar
1972 lehnen solche Vorstöße ab, und zwar aus ganz konkreter
persönlicher und politischer Erfahrung.

Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und
wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links
richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker
der herrschenden Verhältnisse angewandt werden.

Heute soll – so die Innenminister – geprüft werden, „inwiefern
bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen
bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können“.

Wie vor Jahren von „Radikalen“, so sprechen
die Minister heute ganz allgemein von „Extremisten“, statt von
Nazis. Seit Jahren werden junge Antifaschist*innen dafür
kriminalisiert, dass sie gegen Nazis auf die Straße gehen. Nach
unseren Erfahrungen halten wir es für möglich, dass mit den
„extremistischen Bestrebungen“ genau sie gemeint sind. Und dass
mit den angedrohten „Konsequenzen bis zur Entziehung des
Beamtenstatus“ genau ihnen der Zugang zum Beispiel zum Lehrerberuf
erneut verbaut werden soll, wie schon in den Jahren nach dem
„Radikalenerlass“ von 1972.

Wir sind der Auffassung, dass jemand aus dem Öffentlichen Dienst
dann entlassen werden kann (und soll), wenn er sich schwerwiegender
konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat.
Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder
einer nicht verbotenen Partei darf kein Berufsverbot begründen. Die
Dienstherren müssen sich schon die Mühe machen (und dies
schleunigst!), dem/der Betreffenden konkrete Verfehlungen
nachzuweisen.

Wir denken, dass die etablierten Parteien, die staatlichen
Institutionen und auch die Justiz alle Möglichkeiten hatten und
haben, politisch und rechtlich gegen Organisa-tionen und Personen
vorzugehen, die ganz offensichtlich und öffentlich
grundgesetz-widrig und faschistoid agieren. Aber das wurde bisher
nicht getan. Leute wie Höcke wurden lange Zeit bedauerlicherweise
auch von einem Teil der Medien bekannt und hoffähig gemacht. Eine
ernsthafte inhaltliche und politische Auseinandersetzung mit ihnen
fand und findet bislang kaum statt.



UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
Unsere Zeit