Strafprozess gegen Ahmad Othman

Das Urteil steht schon fest

Stefan Mühlberger

Am vergangenen Freitag hat der Palästina-Aktivist Ahmad Othman erneut in Düsseldorf vor Gericht gestanden. Ihm wird vorgeworfen, mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ ein Hamas-Kennzeichen genutzt zu haben. Es war das zweite Mal, dass Othman in diesem Fall erscheinen musste – offiziell handelte es sich aber um den ersten Verhandlungstag. Der Grund: Bei der ersten Sitzung am 5. Juni dieses Jahres hatte Richterin Silke Kaplan nur eine halbe Stunde für das gesamte Verfahren angesetzt.

Dass sie den Palästinenser für schuldig hält und aburteilen will, hatte sie schon durch einen zuvor erlassenen Strafbefehl deutlich gemacht. Zu dem Hauptverfahren kam es nur, weil Othman Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben hatte. Ein Schnellverfahren ließen Othman und sein Anwalt Roland Meister aber nicht durchgehen: Neben Beweisanträgen hatten sie auch eine Einlassung des Angeklagten mitgebracht, die die Richterin nach 30 Minuten unterbrach, weil die von ihr angesetzte Zeit um war. Da kein Nachfolgetermin innerhalb von zwei Wochen gefunden wurde, musste das Verfahren nun im Oktober von Neuem beginnen.

„Voller Stolz“

Wie schon in der ersten Sitzung legte Othman seine Familiengeschichte dar: Wie seine Großeltern die Massaker und Vertreibungen während der Nakba überstanden und nach Syrien flohen; wie er dort im weltweit größten palästinensischen Flüchtlingslager Al-Jarmuk aufwuchs und sich während des Syrienkriegs politisch und sozial engagierte, bevor er nach Deutschland floh. Er erklärte, dass die Forderung nach der Befreiung des gesamten historischen Palästinas und das Bestehen auf das Rückkehrrecht für alle Palästinenser genauso selbstverständlich seien wie die Floskeln „Vom Fluss bis zum Meer“, „Vom Meer bis zum Fluss“ oder „Vom Wasser zum Wasser“.

Er führte aus, weshalb die Einstufung der Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ als „Hamas-Kennzeichen“ durch die Bundesregierung jeder Realität entbehre, und sparte bei seiner Kritik an Bundesregierung und Staatsanwaltschaft nicht an Sarkasmus und Sticheleien. Wiederholt betonte er, dass er „voller Stolz“ sei, weil es ein „Ehrenzeugnis“ für ihn darstelle, von einem Staat, der den Gaza-Genozid unterstützt, politisch verfolgt zu werden.

Sicherheitstheater

War bereits im Juni das Verfahren geprägt durch aggressive Saalschützer und eine Panzerglasscheibe zwischen Zuschauern und Verhandlungssaal, so rüstete Richterin Kaplan diesmal noch weiter auf. Sie erließ eine sitzungspolizeiliche Anordnung, der zufolge allen Zuschauern das Mitnehmen von Handys und Laptops sowie das Tragen politischer Kleidung untersagt war. Zudem ließ sie die Personalausweise aller Zuschauer kopiere. Die Security ging über diese Anweisungen noch hinaus und beschlagnahmte auch Getränke sowie Regenschirme. Nicht betroffen von diesen Schikanen war lediglich die Presse. Immerhin verzichtete die Richterin diesmal darauf, Othman das Tragen seiner Kufiya zu verbieten. Im Juni hatte sie dies noch angeordnet, woraufhin Rechtsanwalt Meister ihr vorwarf, die kulturelle Identität des Angeklagten zu missachten.

Wie aus Gesprächen der Sicherheitsmitarbeiter hervorging, diente das ganze Theater dazu, „die Presse“ zu beeindrucken. Die war in erster Linie vertreten durch Peter Herrmann, der für den extrem rechten Blog „Achse des Guten“ schreibt. Es kam aber „noch höherer“ Besuch: Mitten ins Verfahren platzte ein älterer Herr, den mehrere Zuschauer als Wolfgang Rolshoven, Bankdirektor im Ruhestand und seit Juli 2025 „Antisemitismus-Beauftragter“ der Stadt Düsseldorf, erkannten. Auf eine entsprechende Anfrage von UZ reagierte die Pressestelle der Stadt nicht. Beim Hereinkommen tätschelte er einem Wachmann kumpelhaft die Schulter, danach tuschelte er offenbar vertraut mit Hermann – freilich ohne dafür von der bei Geflüster ansonsten sehr hellhörigen Richterin ermahnt zu werden. Während Othmans Ausführungen machte er mit der Hand „Blabla“-Gesten und tauschte, als er den Saal nach wenigen Minuten während des noch laufenden Verfahrens verließ, ein Lächeln mit der Vorsitzenden Richterin.

Absehbare Verurteilung

Richterin Kaplan machte erneut deutlich, dass ihr Urteil längst feststeht: Wenn es nichts mehr gebe, erklärte sie nach Othmans Einlassung, denen sie mit geistesabwesenden Blick scheinbar nur halb gefolgt war, könne sie ja jetzt zum Urteil kommen.

Daraufhin erklärte Anwalt Meister erneut, dass er mehrere Beweisanträge vorzubringen habe. Er zeigte sich überrascht, dass die Richterin nicht einmal die beiden als Zeugen der Staatsanwaltschaft gelisteten Polizisten vernehmen wollte. Nachdem Kaplan seinen ersten Beweisantrag ohne inhaltliche Begründung zurückwies, bat Meister um eine Unterbrechung, woraufhin die Richterin die Sitzung vertagte.

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