Prozess gegen Ulm 5: Fünfter Verhandlungstag

In Handschellen aus dem Keller

Wieder werden die Angeklagten in Handschellen vorgeführt und müssen der Verhandlung in einer Panzerglas-Zelle verfolgen: Der Prozess gegen die „Ulm 5“ in Stuttgart-Stammheim geht an seinem fünften Verhandlungstag am 29. Mai so weiter, wie er angefangen hatte. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt weigert sich noch immer, die Angeklagten neben ihren Verteidigern Platz nehmen zu lassen, wie das Usus ist in Deutschland. Nur über Sprechanlage und Kopfhörer können die Angeklagten während der Verhandlung mit ihren Strafverteidigern sprechen. Vertrauliche Kommunikation ist so nicht gewährleistet. Die Richterin ignoriert Kritik aus Juristenkreisen und auch den Hinweis der Verteidiger auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, derzufolge die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandanten grundlegend für ein faires Verfahren ist.

Dafür teilt Lauchstädt gleich zu Beginn mit, dass jegliches Klatschen oder Zurufe, auch stumme Zustimmung, verboten seien und bei Zuwiderhandlung mit Ordnungsmitteln zu rechnen sei und die Besucher des Saales verwiesen würden. Einen Antrag der Verteidiger, den Angeklagten zu erlauben, während des Prozesses zu trinken, lehnt sie ab. Sie dürfen nur in Pausen Wasser zu sich nehmen – bei 30 Grad Außentemperatur. Eine von der Verteidigung beantragte Protokollkraft, die Gesagtes korrekt dokumentieren soll, lehnt sie ebenso ab – ohne Begründung. Die Verteidiger erklären später, es sei dem Recht fremd, wenn ein Antrag ohne Begründung abgelehnt werde.

Bei jeder Unterbrechung der Verhandlung werden die Angeklagten in Handschellen in Einzelzellen in den Keller gebracht, und für die Fortführung der Verhandlung wieder in Handschellen in den Sitzungssaal geführt. Auch, wenn die Unterbrechung nur 15 Minuten dauert. Die Verteidiger dürfen den Sitzungssaal erst verlassen, wenn die Angeklagten auf dem Weg in den Keller sind – das soll Begegnungen verhindern.

Der Zuschauerraum wird streng bewacht von zahlreichen Justizbeamten in voller Ausrüstung – eine nicht gerade subtile Gewaltandrohung für den Fall von Störungen. Dieses Bild schüchtert ein. Keiner der Verteidiger hat so etwas bisher erlebt. Die Besucher werden am Eingang akribischen Kontrollen unterzogen. Teilweise müssen sie sich mit den Händen an der Wand abtasten lassen. Mehrere Besucher berichten von Untersuchungen im Intimbereich und davon, dass ihnen in die Unterhose gefasst wurde. All das, obwohl es bislang keine nennenswerte „Störung“ des Prozesses gab. Nur die Presse darf Stift und Papier mit in den Verhandlungssaal nehmen. Wird ein Zuschauer damit erwischt, wird ihm beides abgenommen und der Zuschauer abgeführt.

Am fünften Verhandlungstag konnten die Angeklagten endlich ihre Erklärungen verlesen. Darin machten sie deutlich, was sie dazu bewogen hat, gegen den Waffenhersteller Elbit Sytems vorzugehen. Der sei mitverantwortlich für den Genozid in Gaza. Die Bundesregierung habe nichts getan, um die Unterstützung des Völkermords durch in Deutschland ansässige Unternehmen zu unterbinden.

Die Verteidigung forderte anschließend die Aufhebung der Haftbefehle gegen die Angeklagten. Sie hätten aus nachvollziehbaren Motiven gehandelt und keine andere Möglichkeit gesehen, gegen das Töten vorzugehen, das sie täglich live auf ihren Handys mitverfolgen konnten. Jeder weitere Tag der Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig. Die Angeklagten hätten in Notwehr gehandelt und sich auf ihr Widerstandsrecht berufen. In der nächsten Sitzung am 15. Juni soll über den Antrag verhandelt werden. Bis dahin sind sie dann neun Monate in U-Haft.

Die fünf Angeklagten hatten im September letzten Jahres mit einer Aktion bei Elbit Systems in Ulm gegen den Völkermord in Gaza protestiert. Sie waren in die Fabrik eingedrungen und sollen dort Sachbeschädigung verursacht haben. Anschließend hatten sie sich selbst gestellt. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden. Ziel der Aktion war, auf die Mitverantwortung von Elbit Systems am Völkermord in Gaza hinzuweisen, sich der Herstellung von Waffen und Militärtechnologie zu widersetzen und das Töten in Gaza zu beenden. Elbit Systems Deutschland ist eine hundertprozentige Tochterfirma des Konzerns Elbit Systems, einer der drei größten Rüstungskonzerne Israels. Elbit profitiert erheblich vom Krieg in Gaza und liefert einen Großteil der dort eingesetzten Drohnen.

Trotz aller Schikane und Sicherheitskontrollen: Wenn die Angeklagten den Sitzungssaal betreten, werden sie mit minutenlangem unterstützenden Applaus von der Zuschauertribüne begrüßt. Die Angeklagten grüßen trotz Handschellen mit Sieges- und Herzzeichen zurück. Das können weder Richterin noch Justizbeamte verhindern. Der Zuschauerraum, der 70 Plätze bietet, ist stets bis auf den letzten Platz belegt. Viele tragen Kufiyahs, auch die Angeklagten – ein verbindendes Element. Am Ende jedes Verhandlungstags erklingt ein gemeinsamer Ruf durch den Gerichtssaal: „Free, free Palestine!“ Vom Infostand vor dem Gerichtsgebäude aus werden die Gefangenen mit Parolen und Winken verabschiedet, wenn sie zurückgebracht werden in die fünf Knäste in Süddeutschland, in denen die Angeklagten einzeln untergebracht sind.

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Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim (Foto: Christa Hourani)

Im Gerichtsgebäude in Stammheim wurden in den 1970er Jahren die Prozesse gegen die RAF geführt. Etwas in die Jahre gekommen, wurde das Gebäude von damals stillgelegt und vor rund 10 Jahren durch einen Neubau mit neuer Sicherheitstechnik ersetzt, der 29 Millionen Euro kostete. Durch eine zwei Meter hohe Panzerglasscheibe können Zuschauer das Geschehen beobachten. Die Stühle sind aus Sicherheitsgründen mit dem Boden verschraubt. Dass der Prozess gegen die Ulm 5 in Stammheim stattfindet, zeigt, in welche Schublade die Angeklagten gesteckt werden sollen.

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