Zum Antrag auf Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, der heute dem Bundesrat vorgelegt wird

Datenstaubsauger reloaded

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), fordert die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). „Anlasslos“ – eine harmlose Umschreibung für das massenhafte Sammeln von Telefon- und Faxnummern, IP-Adressen, Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Verbindung, Datenvolumen und dem jeweiligen Standort des Nutzers.

„Anlasslos“ bedeutet ohne Verdacht. Die Daten werden von den Telefonanbietern und Internetprovidern mindestens 6 Monate vorgehalten, jeder ermittelnde Polizeiposten kann darauf zurückgreifen. „Big Brother is watching you“ – ungefilterte Überwachung pur. In einem seiner letzten Interviews vor seinem Tod beantwortete der Vater der Notstandsgesetze und frühere Bundesinnenminister Ernst Benda (CDU) am 5. Juni 2007 die Frage des Tagesschau-Redakteurs, ob das damals aus der Taufe gehobene Instrument der Vorratsdatenspeicherung nicht alle Bürger unter Generalverdacht stelle: „Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen“. An diese klare Aussage wird sich Ministerpräsidentin Schwesig vielleicht nicht erinnern. Was sie aber sicher kennt, ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. April 2014, das die „Anordnung der Vorratsdatenspeicherung“ (EU-Richtlinie 2006/24/EG) für null und nichtig erklärte.

Wen kümmerts? Die Große Koalition beschloss ein Jahr später erneut das Gesetz zur VDS, wohl wissend, dass auch das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil vom 2. März 2010 diese Art des Datensammelns für grundgesetzwidrig erklärt hatte. 2019 wurde auch dieses Gesetz vom Bundesverwaltungsgericht kassiert, die VDS ausgesetzt und und der Europäische Gerichtshof zur endgültigen Entscheidung angerufen.

Was soll also die Gesetzesinitiative Schwesigs, wo doch klar ist, dass ein Überwachungsgesetz bis auf weiteres ohnehin nicht beschlossen werden darf? Die Antwort gibt das Papier, das heute im Bundesrat vorgelegt wird. Die Gesetzesinitiative ist keine. Der Antrag füllt eine halbe Seite und wird wegen seiner unbeholfenen Begriffsakrobatik in das Raritätenkabinett der Rechtspolitik eingehen. Mecklenburg-Vorpommern beantragt nämlich, der Bundesrat solle die Bundesregierung auffordern, die VDS im Lichte der – noch gar nicht ergangenen – Entscheidung des EuGH „vorzubereiten“. Ein mehr als offensichtliches Lippenbekenntnis in Vorwahlzeiten. Inhaltlich gar nicht umsetzbar, denn das Heer der Ministerialjuristen wird dienstbeflissen und verfassungstreu schlichtweg die Hände im Schoß liegen lassen, bis aus Luxemburg die Entscheidung übermittelt wird.

Dass was Manuela Schwesig, die bereits Rückendeckung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bekommen hat, wirklich beabsichtigt, ist, die Idee des bundesweiten Datenstaubsaugers offen zu halten und sich ihrer Unterstützer zu versichern. Beim Deutschen Richterbund (DRB) – der es eigentlich besser wissen müsste – hat sie bereits Gehör gefunden. DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn signalisiert, „eine schnelle Neuregelung“ müsse her. Kriminalpolitisch nennt man das Symbolpolitik oder schlicht „Strafrecht mit Täuschungsfunktion“, wie es der verstorbene Verfassungsrichter und Strafrechtsprofessor Winfried Hassemer schon 1989 als moderne Form deutscher Strafgesetzgebung beschrieben hat.

Über den Autor

Ralf Hohmann (Jahrgang 1959) ist Rechtswissenschaftler.

Nach seinen Promotionen im Bereich Jura und in Philosophie arbeitete er im Bereich der Strafverteidigung, Anwaltsfortbildung und nahm Lehraufträge an Universitäten wahr.

Er schreibt seit Mai 2019 regelmäßig für die UZ.

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