Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen klargestellt, dass Rentnerinnen und Rentner nicht doppelt besteuert werden dürfen. Der Anteil der Rente, der besteuert wird, steigt kontinuierlich an, so dass er 2040 dann bei 100 Prozent liegt. Die schrittweise Steuerfreistellung der Rentenbeiträge für Arbeitnehmer erfolgt nicht in gleichem Maße, so dass es zu einer teilweisen Doppelbesteuerung kommen würde.