Der „NachDenkSeiten“-Journalist Florian Warweg hat im Prozess gegen die Bundespressekonferenz (BPK) einen Sieg errungen. Das Landgericht Berlin verurteilte die BPK dazu, Warweg zu ihren „Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Hintergrund des Prozesses war die Weigerung der BPK, Warweg als Mitglied aufzunehmen (siehe UZ vom 30. Juni). Dem Journalisten war unter anderem vorgeworfen worden, dass seine Artikel nicht der Satzung der BPK entsprächen, weil er nicht ausreichend über Bundespolitik berichte. Das Landgericht wies diese Behauptung zurück. Warweg, so heißt es im Richterspruch, erfülle „die Voraussetzungen des § 2 der Satzung des Beklagten, da er zum einen ein in Berlin ansässiger Journalist ist und darüber hinaus umfassend über bundespolitische Themen berichtet“.
Erfolg für Warweg
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)