Zu „Enteignen per Grundgesetz?“, UZ vom 17. Juli

Finger weg vom Grundgesetz

Norbert Birkwald, Mörfelden-Walldorf

Das zeugt nicht von Geschichtskenntnis, was Christian Sprenger schreibt. Unter der Überschrift „Enteignen per Grundgesetz?“ beantwortet der Autor seine Frage selbst. Und zwar mit Nein. Ja, wie denn sonst?

Sprenger schreibt, das Grundgesetz sei durch die Westmächte eingeführt worden. Waren Max Reimann und Heinz Renner also Agenten der Westmächte? Die beiden Abgeordneten der KPD haben schließlich im Parlamentarischen Rat an der Formulierung des Grundgesetzes mitgewirkt. Bei der Abstimmung über das Grundgesetz haben sie dagegen gestimmt. Nicht wegen der Formulierungen der Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes, sondern weil mit der Verabschiedung des Grundgesetzes die Teilung Deutschlands zementiert wurde. (…)

Nein, Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes waren kein Zugeständnis an die SPD. Vielmehr war das (noch) ein Ausdruck des antifaschistischen Konsenses, der nach 1945 von allen demokratischen Parteien, von KPD bis CDU, getragen wurde: Nie wieder dürfen Kapitalfraktionen so mächtig werden, dass sie Demokratie und Menschenrechte zerstören und einen Krieg anzetteln können.

Falsch ist aber vor allem Sprengers Satz, das Grundgesetz sollte „gerade den Kapitalismus“ zementieren. Nein, noch heute herrscht in Kommentierung und Rechtsprechung Übereinstimmung, dass das Grundgesetz gerade keine „Wirtschaftsform“ festschreibt. Deshalb ist auch die Schlussfolgerung falsch, das „Grundgesetz … müsse verbessert werden, bevor es als Hebel“ für eine Vergesellschaftung dienen könne. Die rechtliche Grundlage für Enteignung und Vergesellschaftung ist in den Artikeln 14 und 15 des Grundgesetzes fixiert. (…) „Hebel“ für eine Vergesellschaftung wird das gesellschaftliche Kräfteverhältnis sein, das Enteignung und Vergesellschaftung ermöglichen kann. Wenn die Verhältnisse so sein werden, wird auch „Art und Ausmaß der Entschädigung“ (Art. 14 bzw. 15 GG) festgelegt werden. Bis dahin rate ich: Finger weg vom Grundgesetz.

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"Finger weg vom Grundgesetz", UZ vom 24. Juli 2020



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