In der Ukraine nimmt die Verfolgung von Kommunistinnen und Kommunisten zu

Gesinnung vor Gericht

Fünf Jahre Haft für Posts in den sogenannten sozialen Medien – in der Ukraine ist dieser Albtraum jetzt für eine gebürtige Russin Wirklichkeit geworden. Der britische „Morning Star“ berichtete unter Berufung auf ukrainische Behördenangaben, dass die Frau, deren Name nicht veröffentlicht wurde, am Dienstag vergangener Woche zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, weil sie kommunistische Symbole gepostet und sich positiv auf die Sowjetunion bezogen habe. Ein Gericht befand sie der „Propaganda und des öffentlichen Gebrauchs von Symbolen des kommunistischen totalitären Regimes“ für schuldig, sie wurde noch im Gerichtssaal inhaftiert. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie im in der Ukraine verbotenen „VK“ (einer Facebook ähnelnden russischen Plattform) „systematisch Materialien verbreitet und öffentlich verwendet, die Symbole des kommunistischen totalitären Regimes darstellen“. Ihre Veröffentlichung „popularisierte die Ideen der Wiederbelebung und Wiederherstellung der UdSSR und rechtfertigte das verbrecherische Regime und verherrlichte Lenin und Stalin“.

Verfolgt werden „Verbrechen“ wie die der gebürtigen Russin vom Sicherheitsdienst der Ukraine. Dieser hatte alle Ukrainer dazu aufgefordert, angebliche „Kollaborateure“ mit Russland zu denunzieren und anzuzeigen. Um das effizient und einfach zu gestalten, hat das Ministerium für digitale Transformation eine Anleitung herausgegeben, wie man mithilfe eines Chatbots Menschen denunziert. Laut Behördenangaben sind in den vergangenen vier Monaten fast 2.000 Denunziationen in dieser Weise erfolgt und an den USB weitergeleitet worden.

Dass diejenigen, die so ins Blickfeld des USB geraten, keine faire Behandlung und erst recht kein faires Gerichtsverfahren erwartet, zeigt der Fall der Brüder Michail und Alexander Kononowitsch. Die beiden Kommunisten vom Leninschen Komsomol der Ukraine waren Anfang März unter dem Vorwurf der Kollaboration und Propaganda verhaftet worden. Im Gefängnis wurden sie gefoltert, erst vor drei Wochen gab es ein Lebenszeichen von ihnen. Der Prozess gegen sie wurde ohne ihre Anwesenheit eröffnet, ihrem Anwalt war zuvor versichert worden, dass es keinen Prozess geben werde. Nachdem er das Gerichtsgebäude verlassen hatte, begann der Richter den ersten Prozesstag (siehe UZ vom 8. Juli). Der Anwalt der Brüder befürchtet, dass ihnen eine lebenslange Haftstrafe droht. Normalerweise wird „Kollaboration“ in der Ukraine mit 15 Jahren Haft geahndet.

Bereits am 5. Juli bestätigte das Achte Verwaltungsberufungsgericht im ukrainischen Lwow das Verbot der Kommunistischen Partei der Ukraine. Der Staat wurde angewiesen, Eigentum und Vermögenswerte der Partei zu beschlagnahmen. In einer Erklärung des Gerichts hieß es, dass es dem Ersuchen des Justizministeriums der Ukraine nachgekommen sei: „Die Aktivitäten der Kommunistischen Partei der Ukraine sind verboten; das Eigentum, die Gelder und andere Vermögenswerte der Partei, ihrer regionalen, kommunalen und Bezirksorganisationen, der Hauptorganisationen und anderer struktureller Einheiten sind in das Eigentum des Staates übergegangen.“

Bereits am 6. Mai 2014, kurz nach dem Maidan-Putsch, wurde die Fraktion der KPU, die immerhin 32 Abgeordnete hatte, von den Sitzungen des ukrainischen Parlaments ausgeschlossen, am 8. Juli beantragte der ukrainische Justizminister beim Verwaltungsgericht das Verbot der Partei, wenig später löste der Parlamentspräsident – ein Faschist der Swoboda-Partei – die Fraktion auf.

2015 wurden „die kommunistische Ideologie“ und kommunistische Symbolik in der Ukraine verboten. Im März dieses Jahres forderte der ukrainische Präsident Wladimir Selenski das Verbot mehrerer Oppositionsparteien, unabhängig von ihrer politischen Couleur wurden sie als „prorussisch“ eingestuft. Mit dem Gesetz zum Verbot prorussischer Parteien fand auch das Verfahren um die Legalität der KPU ein Ende, Mitte Mai wurde das Verbot ausgesprochen, das das Gericht in Lwow nun bestätigt hat.

Bei ihrem Prozess im Solomenski-Bezirksgericht fragten die Brüder Kononowitsch: „Wir werden wegen unserer Ansichten vor Gericht gestellt. Von welcher Art von Demokratie können wir da reden?“

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Über die Autorin

Melina Deymann, geboren 1979, studierte Theaterwissenschaft und Anglistik und machte im Anschluss eine Ausbildung als Buchhändlerin. Dem Traumberuf machte der Aufstieg eines Online-Monopolisten ein jähes Ende. Der UZ kam es zugute.

Melina Deymann ist seit 2017 bei der Zeitung der DKP tätig, zuerst als Volontärin, heute als Redakteurin für internationale Politik und als Chefin vom Dienst. Ihre Liebe zum Schreiben entdeckte sie bei der Arbeit für die „Position“, dem Magazin der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend.

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"Gesinnung vor Gericht", UZ vom 22. Juli 2022



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