Wahlschlappen, Flügelkämpfe, Skandale und mangelnde Finanzmittel könnten in Kürze das Ende der NPD besiegeln

„Gute Heimreise“: In die Existenzkrise

Von Markus Bernhardt

Die Krise der neofaschistischen NPD setzt sich schnellen Schrittes fort. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Sonntag verpasste die neofaschistische Partei deutlich den Wiedereinzug in den dortigen Landtag. Zwar stimmten noch immer drei Prozent der Wählerinnen und Wähler für die extremen Rechten, die in Teilen von Mecklenburg-Vorpommern kommunal auch durchaus verankert sind, dies reichte jedoch nicht mehr aus, um neuerliche Mandate zu gewinnen. Bei den Wahlen 2011 war es der NPD noch gelungen, 6 Prozent der Stimmen auf sich zu vereinen und mit fünf Abgeordneten ins Schweriner Schloss einzuziehen.

Bis zum Redaktionsschluss dieser UZ-Ausgabe fand sich weder auf der Internetseite noch auf der Facebookseite der einstigen NPD-Fraktion ein Kommentar zum Ausscheiden aus dem Landtag. Dies, obwohl sich der nunmehr ehemalige NPD-Fraktionschef Udo Pastörs in der Vergangenheit überdurchschnittlich gern wortgewaltig in der Öffentlichkeit inszenierte.

Der gescheiterte Landtagseinzug der Neonazis findet seine Begründung unterdessen sicherlich nicht in der Schwäche, unter der die NPD in Mecklenburg-Vorpommern zu leiden hätte. Das Gegenteil ist in den meisten dortigen Kommunen der Fall. Gescheitert sind die extremen Rechten maßgeblich aufgrund des Erstarkens der rechtspopulistischen AfD. Trotzdem gehört zur Wahrheit, dass der NPD nunmehr ein weiterer schwerer Tiefschlag versetzt wurde. So wäre die notorisch klamme Partei dringend auf die Fraktionsgelder angewiesen gewesen, um Strukturen zu erhalten, Mitarbeiter zu entlohnen und ihre rassistischen Hasspamphlete zu finanzieren.

Zwar ist nicht vollkommen auszuschließen, dass es der NPD noch gelingt, bei den für 18. September anstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) zumindest einen Achtungserfolg erzielen zu können, mehr aber eben auch nicht.

Als Spitzenkandidat hat die neofaschistische Partei in Berlin ihren Landesvorsitzenden Sebastian Schmidtke nominiert. Ihm folgt der ehemalige NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt, der aktuell Mitglied des EU-Parlaments ist. Vor allem Voigt ist in der Partei nicht unumstritten.

So oder so ist davon auszugehen, dass die massiven Flügelkämpfe mit der Wahlniederlage von Mecklenburg-Vorpommern und der, die sich für Berlin abzeichnet, wieder deutlich an Fahrt gewinnen werden. Zugleich wird die NPD in Nordrhein-Westfalen, wo im Mai 2017 ein neuer Landtag gewählt wird, zu dem auch „Die Rechte“ antritt, von einem Finanzskandal geplagt. Selbst der Bundestag weigert sich aufgrund des laufenden Verbotsverfahrens, die Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung auszuzahlen, da er fürchtet, dass die NPD die Gelder nicht rückerstatten könnte, sollte sie verboten werden.

Auch politisch steht es um die Partei nicht gut. Viele junge und zugleich gebildetere Rechte, die bewusst auf Distanz zum Krawallneonazismus gehen wollten, haben sich in der jüngsten Vergangenheit etwa der „Identitären Bewegung“ angeschlossen. Karrieristen und pseudoseriöse Möchtegern- und Hobbypolitiker liebäugeln mit der AfD. Überzeugte Faschisten zieht es hingegen zunehmend in Richtung der „Autonomen Nationalisten“ oder zu den neonazistischen Kleinstparteien „Die Rechte“ bzw. „Der III. Weg“. Welchen programmatischen Weg die NPD im extrem rechten Lager auch immer einschlagen wird, die Konkurrenz ist – so oder so – bereits da.

Trotz alledem sollte die Gefahr, die von der Partei ausgeht, keineswegs unterschätzt werden. Sie ist mancherorts durchaus kommunal verankert und ihr wurde schon viel zu oft fälschlicherweise das politische Ende vorhergesagt.

Und trotzdem: Setzt sich die Existenzkrise der NPD derart schnell fort, wie es in den letzten Wochen und Monaten der Fall war, ist fraglich, ob die Partei zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung des gegen sie gerichteten Verbotsverfahrens überhaupt arbeitsfähig ist. Wann genau die Karlsruher Verfassungsrichter endgültig über ein Verbot der Partei entscheiden, gilt noch immer als ungewiss.

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"„Gute Heimreise“: In die Existenzkrise", UZ vom 9. September 2016



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