Angriff auf jüdischen Studenten soll genutzt werden, um Exmatrikulation an Berliner Unis wieder zu ermöglichen. Studierendenvertretung fürchtet politische Disziplinierung

Konform oder raus

Renate Graf

Unter dem Deckmantel des Kampfs gegen Antisemitismus sollen den Berliner Universitäten Repressionsmittel gegen unliebsame Studierende an die Hand gegeben werden. Das erst vor drei Jahren abgeschaffte Ordnungsrecht mit Strafmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation soll im Eilverfahren wieder im Berliner Hochschulrecht verankert werden. Einem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge liegt der Referentenentwurf für die Wiedereinführung des Ordnungsrechts seit Anfang März vor. Demnach sieht dieser die Exmatrikulation als letzte Eskalationsstufe vor, die in der Regel erst nach der strafrechtlichen Verurteilung erfolgen könne. Doch auch davor sollen repressive Maßnahmen möglich sein, eine Ausweitung von Hausverboten oder eine Bannmeile werden erwogen. Damit trifft es nach dem Kulturbereich die Hochschulen als Austragungsorte des ideologischen Klassenkampfs: Erst Ende Januar war der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) vorerst mit seinem Vorstoß gescheitert, Fördergelder für Kulturschaffende an die Unterzeichnung einer Antisemitismusklausel zu knüpfen und damit die Zustimmung zur deutschen Staatsräson in der Nahostpolitik zu garantieren.

Der Ruf nach Exmatrikulation war bereits im vergangenen Jahr laut geworden. Als Vorwand für den aktuellen Vorstoß dient nun ein Angriff auf Lahsav Shapira, einen jüdischen Studenten der Freien Universität Berlin (FU). Dieser war in Berlin Anfang Februar nach einem Barabend in Berlin-Mitte zusammengeschlagen worden, so dass er mit Knochenbrüchen im Gesicht mehrere Tage im Krankenhaus lag. Der mutmaßliche Täter ist ein Kommilitone, den Shapira über WhatsApp-Gruppen aus dem Lehramtsstudium kennt. Dieser habe ihn unmittelbar vor der Attacke auf das Abreißen von Plakaten angesprochen, erzählte Shapira der Zeitung „Welt“. Diesem Interview zufolge ging es dabei um Plakate, auf denen Israels Gründung als Landraub bezeichnet worden war.

In vergangenen Monaten hatte es an der FU heftige politische Auseinandersetzungen rund um den Gaza-Krieg gegeben, mit propalästinensischen wie proisraelischen Protestkundgebungen. Eine Palästina-solidarische Hörsaalbesetzung war Mitte Dezember durch einen Polizeieinsatz beendet worden. Im Anschluss war eine Petition gestartet worden, die die „Sofortige Exmatrikulation der radikalen Antisemiten von der Freien Universität Berlin“ fordert. Jetzt soll es schnell gehen, die Stimmung ausgenutzt werden und die Repressionsmaßnahmen schon zum neuen Semester zur Verfügung stehen. Da ist kein Platz für Zögerliche wie den FU-Präsidenten Günter M. Ziegler, der laut „Berliner Zeitung“ um mehr Zeit bittet angesichts der Aufforderung, sich innerhalb von einer Woche abschließend zu dem Entwurf zu äußern. Dabei ist das Ordnungsrecht sogar juristisch fragwürdig. Dem Sender RBB gegenüber bezeichnete es der Berliner Anwalt Michael Lippa als „Relikt noch aus der Kaiserzeit“. Die 2021 abgeschaffte Variante habe sich auf inzwischen abgeschafftes Bundesrecht bezogen und sei deswegen gar nicht einsetzbar gewesen.

In der Berliner Studierendenschaft regt sich Protest gegen die Wiedereinführung dieses Instruments. In einer englischsprachigen Erklärung verurteilen die Students for Palestine und das FU Palestine Committee die bereits erwähnte Petition als gegen sie als diejenigen gerichtet, die friedlich unter andrem für einen permanenten Waffenstillstand protestiert hätten. Insbesondere angesichts des gesellschaftlichen Rechtsrucks fürchten sie den Missbrauch der Möglichkeit einer Exmatrikulation. Der RefRat, die Studierendenvertretung der Humboldt-Universität, kritisierte in einer Stellungnahme von Montag vergangener Woche die Wiedereinführung des Ordnungsrechts als politische Disziplinierung der Studierendenschaft: „Es ist zu beobachten, wie der notwendige Schutz jüdischer Studierender vor Antisemitismus als Vorwand für das Durchsetzen repressiver und autoritärer Politiken genutzt wird.“ Der ­RefRat verweist auch auf den politischen und historischen Hintergrund des Ordnungsrechts. Dieses „entstand im Kontext der 68er-Bewegung mit dem Ziel, die studentische Politisierung der Hochschulen und Protest an selbigen gezielt unterbinden zu können“, heißt es in der Stellungnahme. Dieser hat sich der Allgemeine Studierendenausschuss der FU bereits angeschlossen.

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"Konform oder raus", UZ vom 15. März 2024



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