Mindestlohn im Elektrohandwerk

Ab 1. Januar 2020 gilt in den Elektrohandwerken bundesweit ein allgemeinverbindliches Branchenmindestentgelt von 11,90 Euro. Das Mindestentgelt steigt bis 2024 auf 13,95 Euro. Das hat der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Antrag der IG Metall und des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) beschlossen. Die IG Metall und der ZVEH hatten dazu den bundesweiten Tarifvertrag über Branchenmindestentgelte von 2020 bis 2024 ausgehandelt.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Mindestlohn im Elektrohandwerk", UZ vom 15. November 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit