Palästina-Kongress Berlin: Betätigungsverbot für palästinensischen Arzt war rechtswidrig

„Missbrauch Riegel vorgeschoben“

Am 12. April 2024 wurde der Palästina-Kongress in Berlin nach wenigen Minuten von einer Einsatzhundertschaft der Duisburger Polizei (!) gewaltsam aufgelöst. Als Vorwand für dieses Vorgehen, das von Juristen als rechtswidrig eingestuft und vom verantwortlichen Berliner Senat hinterher als „hastig“ bezeichnet wurde, diente die Zuschaltung des palästinensischen Historikers Salman Abu Sitta per Live-Stream. Seinem Neffen, dem Arzt Ghassan Abu-Sittah, war zuvor die Einreise nach Deutschland untersagt und ein Betätigungsverbot erteilt worden.

Ghassan Abu-Sittah, Chirurg und seit April 2024 Rektor der Universität Glasgow, war im Laufe seines Lebens in einem dutzend Kriegs- und Krisengebieten medizinisch tätig, darunter dem Irak, Libanon, Syrien und Jemen. Auch im Gaza-Streifen war er immer wieder aktiv. Nach Beginn des Völkermords im Oktober 2023 ging er erneut dorthin und arbeitete im Rahmen von „Ärzte ohne Grenzen“ im Al-Schifa-Krankenhaus. Das 1946 gegründete Hospital wurde im November 2023 und im März 2024 wiederholt von der israelischen Armee angegriffen und schließlich zerstört. Allein während des Massakers im März/April wurden Schätzungen der Menschenrechtsorganisation „Euro-Med Human Rights Monitor“ zufolge 1.500 Menschen getötet, verletzt, oder gelten als verschwunden. Die Angreifer behaupteten wiederholt, die Hamas habe das Krankenhaus als Kommandozentrale missbraucht, legten dafür dafür aber bis heute keine glaubhaften Beweise vor. Dieses Muster wiederholte sich auch bei anderen Krankenhäusern im Gaza-Streifen immer wieder.

Während der Prozess um die Rechtmäßigkeit der Auflösung des Kongresses noch läuft, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht heute in der Sache Ghassan Abu-Sittah. Von Britannien aus hatte der Arzt gegen das Vorgehen der deutschen Repressionsbehörden geklagt – mit Erfolg: Die zuständige Kammer entschied, dass das Betätigungsverbot rechtswidrig war. Laut einer Sprecherin des Gerichts habe es keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass von seinen Äußerungen eine Gefahr für die sogenannte freiheitlich-demokratische Grundordnung oder für die öffentliche Sicherheit ausgegangen wären. Insbesondere konnten die Behörden keine Aussagen Abu Sittas vorlegen, die sich positiv auf die Al-Aqsa-Flut-Operation des palästinensischen Widerstands am 7. Oktober 2023 und erst recht nicht auf mögliche an diesem Tag begangene Kriegsverbrechen bezogen. Dass frühere Äußerungen von ihm als „Hamas-nah“ interpretiert worden seien, spiele keine Rolle.

Selbst unter der Annahme, dass die Möglichkeit bestanden hätte, dass Abu-Sittah auf dem Kongress Aussagen hätte treffen können, die im Nachhinein als strafrechtlich relevant gewertet worden wären, sei ein Verbot der politischen Betätigung Abu-Sittahs nicht verhältnismäßig gewesen. Auch hätte die Ausländerbehörde berücksichtigen müssen, dass Abu-Sittah als Augenzeuge des Völkermords angekündigt wurde – eine Funktion, die er auch im Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs gegen israelische Regierungspolitiker inne hat.

Der in Berlin ansässige Straf- und Migrationsrechtler Alexander Gorki, der Abu-Sittah vertritt, erklärte gegenüber UZ: „Die Verhandlung hat gezeigt, dass das Betätigungsverbot von vorne bis hinten rechtswidrig war. Was über das Aufenthaltsrecht sanktioniert werden sollte, waren Meinungsäußerungen meines Mandaten, der die Lage vor Ort in Gaza als Palästinenser und Mediziner sehr gut kannte. Das Gericht ist geltendem Recht gefolgt und hat dem Missbrauch des Migrationsrecht einen Riegel vorgeschoben.“ Er ist allerdings auch überzeugt: „Leider wird das die Ausländerbehörde nicht davon abhalten, derlei Missbrauch auch künftig wieder zu betreiben. Dafür braucht es politischen Druck.“

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