In einem Entschließungsantrag hat der Bundesrat am vergangenen Freitag gefordert, dass die Verfassungsschutzbehörden Zugriff auf das Fahrerlaubnisregister erhalten sollen. Schließlich sei es Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes, Informationen „über Personen und Gruppierungen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder sonstige sicherheitsgefährdende Bestrebungen bestehen“, zu sammeln. Bislang hätten die Behörden jedoch nur die Möglichkeit, Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten anzufordern. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass sich „Fallkonstellationen ergeben“ könnten, „in denen bereits der Umstand, dass eine Person grundsätzlich zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge berechtigt ist, für die Bewertung eines Sachverhalts aussagekräftig ist“. Das könne zum Beispiel bei der „Berechtigung zum Führen eines Lastkraftwagens“ der Fall sein. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, diese „Befugnislücke“ zu schließen. Wie der Verfassungsschutz dann mit den Lkw-fahrenden „Extremisten“ verfahren soll, lässt der Beschluss offen. Wann und ob der Bundestag den Vorstoß aufgreift, ist noch nicht bekannt.
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"Mobile Gefährder", UZ vom 23. Oktober 2026






