Mehr als 140 Ermittlungsverfahren soll es laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ wegen der „Befürwortung der russischen Spezialoperation in der Ukraine“ deutschlandweit geben, größtenteils wegen der Verwendung des Z-Symbols. Allerdings erheben nicht alle Bundesländer dahingehend Daten. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dazu.
Nur genehme Meinungen erlaubt
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)