Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat begonnen

EU macht dicht

Am 12. Juni ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft getreten. Im Mai 2024 von der Europäischen Union (EU) initiiert, ist es Sinnbild der europäischen Abschottung vor den Flüchtlingsbewegungen aus armen Ländern und ein gesetzgeberischer Moloch sondergleichen, basierend auf einer Kombination von zehn EU-Verordnungen und einer EU-Richtlinie. Zugleich ist es die umfassendste Einschränkung des nach dem 26. Mai 1993 noch übrig gebliebenen Rest-Asylrechts.

Damit GEAS überhaupt umgesetzt werden kann, mussten in 27 EU-Ländern nationale Durchführungsgesetze erlassen werden. Nicht nur auf EU-Ebene, sondern in jedem einzelnen Land führt dies zu einer ungeahnten Maximierung bürokratischen Aufwands. Das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz ändern in Deutschland über 150 Paragrafen in elf weiteren Bundesgesetzen, vom Asylgesetz bis zur gesetzlichen Krankenversicherung. Nur um sämtliche Änderungen nachlesen zu können kursiert in den beteiligten Behörden momentan ein 524-seitiges Handbuch. Dem soll Ende September ein „Kurzkommentar“ mit einem Umfang von über 1.300 Seiten folgen.

Die Botschaft ist unmissverständlich: Die EU macht dicht. Der Fakt des stetigen Rückgangs der Fluchtmigration beeindruckt die Bürokraten dabei nicht. Die Zahl der EU-weiten Asyl-Erstanträge fiel im Jahr 2025 auf die Hälfte des Vorjahreswerts. In Deutschland sanken die Zahlen von 229.751 Erstanträgen im Jahr 2024 auf 113.236 Gesuche im abgelaufenen Jahr. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres gingen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur noch 34.925 Anträge ein, zum Jahresende werden es geschätzt nicht mehr als 85.000 sein. Der Rückgang ist einesteils der verschärften Push-Back-Politik an der EU-Außengrenze durch die militarisierte, mit Satelliten und Drohnen ausgerüstete EU-Grenzschutzorganisation Frontex geschuldet. Sie sorgte mit ihren knapp 10.000 Beamten in den letzten beiden Jahren für über 123.000 „Rückführungen“ an der EU-Außengrenze.

Mit GEAS stehen weitere Verschärfungen an den EU-Außengrenzen, aber auch in den Binnenstaaten an. Klagt ein Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht gegen die Antragsablehnung, hat dies keine aufschiebende Wirkung mehr. Das Rechtsmittel muss binnen einer Woche eingereicht und begründet werden (bislang galt regelmäßig eine Frist von einem Monat). Die Verfahren finden „grenznah“ statt, effektiver anwaltlicher Beistand wird damit ausgeschaltet. Eine Berufung ist nicht wie früher automatisch möglich, sondern wird nur unter strengen Voraussetzungen zugelassen. An Sammelpunkten werden Abschiebehaftanstalten und Erstaufnahmelager für die an der Außengrenze festgesetzten Asylbewerber eingerichtet. Dort läuft zunächst ein maximal sieben Tage dauerndes „Screening“ (Identitätsprüfung, Sicherheitskontrolle, Erfassung von Fingerabdrücken und Datenabgleich mit der EU-weiten Datenbank „EURODAC“). Dann wird „sortiert“.

Anträge mit geringer Erfolgsaussicht werden im Schnellverfahren bearbeitet, bei negativem Bescheid wird sofort abgeschoben. Anträge mit höherer Erfolgsaussicht werden zwar geprüft, die Entscheidung muss aber binnen zwölf Wochen fallen. Europaweit sollen die Verwahreinrichtungen eine Kapazität von 30.000 Plätzen aufweisen. Deutschland stellt 374 Plätze, zumeist an Flughäfen – denn nur dort hat die Bundesrepublik eine EU-Außengrenze. Erwartet wird, dass Geflüchtete durch den GEAS-„Solidaritätsmechanismus“ künftig „gerecht verteilt“ werden. Bisher war es so, dass etwa 25 Prozent der Erstanträge in Deutschland gestellt wurden, in Italien lediglich 17 Prozent und in Griechenland bloß circa 8 Prozent. Unter anderem Polen hat aber bereits signalisiert, dass es nicht bereit sein werde, weitere Geflohene aufzunehmen. Am aktuellen rigorosen deutschen Grenzregime wird sich daher nichts ändern, „es braucht eine längere Zeit der Implementierung. Darum sind Grenzkontrollen wichtig“, sagte CSU-Parteichef Markus Söder am Montag dieser Woche.

Einstweilen richtet das Bundesinnenministerium (BMI) schon mal sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ ein, in denen Familien mit Kindern über längere Zeiträume unter haftähnlichen Bedingungen kaserniert werden können. In der Presseerklärung des BMI vom 12. Juni heißt es dazu mit unübertroffenem Zynismus, GEAS bringe „mehr Klarheit für Schutzsuchende“.

[author_box]

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"EU macht dicht", UZ vom 19. Juni 2026



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.



    Spenden für DKP
    Unsere Zeit