Urteil gegen Daniela Klette erwartet. Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft, Verteidigung sieht keine Beweise

„Erst, wenn alle frei sind“

Der erste Prozess gegen das mutmaßliche ehemalige Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) Daniela Klette neigt sich nach über einem Jahr dem Ende zu. Am 27. Mai soll vor dem Landgericht Verden das Urteil fallen. Während die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe fordert, plädiert die Verteidigung Klettes für ihre Freilassung.

Vor rund zwei Wochen hatte die Anklage ihr Plädoyer gehalten. Staatsanwältin Annette Marquardt warf Klette vor, zwischen 1999 und 2016 acht Raubüberfälle auf Supermärkte und Geldtransporter begangen zu haben. Marquardt forderte 15 Jahre Haft, unter anderem wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes sowie schweren bandenmäßigen Raubes mit Waffen.

Eine theoretisch in Betracht kommende lebenslange Freiheitsstrafe beantragte sie gleichwohl nicht, sondern machte von der Milderungsmöglichkeit des Paragrafen 23, Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) Gebrauch. Auch wenn angeblich kein „strafbefreiender Rücktritt“ von dem Vorwurf des versuchten gemeinschaftlichen Mordes vorliege, sei zugunsten der Angeklagten zu werten, dass sie davon abgesehen habe, mit der Tatausführung weiterzumachen.

Klette soll die Überfälle gemeinsam mit den bis heute untergetauchten ebenfalls mutmaßlichen ehemaligen RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt haben. Klette soll demnach die Planung übernommen, Menschen mit Waffen bedroht und das Fluchtauto gefahren haben.

Den Vorwurf des versuchten gemeinschaftlichen Mordes kritisierte Rechtsanwalt Lukas Theune nach dem Plädoyer der Anklage scharf: „Die Staatsanwältin hält entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dem eindeutigen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle ohne ein neues Argument an dem Vorwurf des Mordversuchs fest“, so Theune gegenüber dem juristischen Informationsportal „Legal Tribune Online“ (LTO). Mit Jura habe das wenig zu tun, so seine Einschätzung.

Hintergrund der scharfen Kritik ist ein Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle aus dem Jahr 2024. Das OLG war in einem Haftprüfungsverfahren zwar von einem Tötungsvorsatz und dem Vorliegen des Mordmerkmals der Habgier ausgegangen. Zugleich hatte es mit Bezug auf ein BGH-Urteil für möglich gehalten, dass Klette sehr wohl „strafbefreiend vom Mordversuch zurückgetreten sein könnte“.

Die beantragte Strafhöhe bezeichnete Theune als politische Justiz. Nach Ansicht des dreiköpfigen Verteidigungsteams gibt es für eine direkte Beteiligung Klettes an den Raubüberfällen keine Beweise. Es sei völlig unklar, wer die Taten tatsächlich verübt habe, hieß es im Plädoyer der Verteidigung. Fest stehe lediglich, dass Waffen und Bargeld in einer Wohnung in Berlin gefunden wurden, in der die 67-jährige Angeklagte unter falschem Namen lebte. Erwiesen sei damit lediglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz, sagte Theune im Gespräch mit NDR Niedersachsen. Schließlich könnten die beschlagnahmten Gegenstände auch nach den vorgeworfenen Taten in die Wohnung gebracht worden sein.

Für diesen Verstoß habe die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft gefordert. Damit wäre die Strafe vollumfänglich abgegolten, da Klette bereits seit mehr zwei Jahre in Untersuchungshaft sitze. Hinsichtlich des Verstoßes gegen das Waffengesetz forderte die Verteidigung einen Schuldspruch, in Bezug auf die vorgeworfenen Überfälle einen Freispruch.

Der Verteidiger kritisierte zudem die massiven Sicherheitsvorkehrungen in der zum Sondergerichtssaal umfunktionierten Reithalle und den Transport seiner Mandantin in gepanzerten Fahrzeugen. Faktisch habe es sich um ein Terrorismusverfahren inklusive Vorverurteilung gehandelt.

In ihrer Prozesserklärung stellte auch Daniela Klette fest, dass das Verfahren gegen sie politisch motiviert sei. Es gehe dem Gericht nicht um die einzelnen vorgeworfenen Taten, sondern darum, den politischen Widerstand zu delegitimieren. Die von der Anklage vorgebrachten Lügen werde sie weiter abwehren.

Unter Beifall der anwesenden Unterstützerinnen und Unterstützer beendete Klette ihre Prozesserklärung mit folgendem Statement: „In tiefer Verbundenheit mit den beiden jahrelang mit mir zusammen Verfolgten Burkhard und Volker und mit allen Freundinnen und Genossinnen im weltweiten Widerstand gegen Repression, Krieg, Faschismus, Rassismus, Kapitalismus und Patriarchat und jegliche Form der Unterdrückung. Freiheit für Palästina. Wirklich frei sein können wir erst, wenn alle frei sind.“

Nach dem Urteil droht Klette ein weiterer Prozess. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sie wegen möglicher Beteiligung an Anschlägen der RAF erhoben.

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"„Erst, wenn alle frei sind“", UZ vom 22. Mai 2026



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