Teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass das Bundeskriminalamt-Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Kritisiert wurde unter anderem die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Das Gericht verlangt Nachbesserungen bis zum Juli 2025. Geklagt hatten zwei Rechtsanwältinnen und zwei Fußballfans mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Über das BKA-Gesetz berichtete UZ in der Ausgabe vom 23. August: uzlinks.de/bka-gesetz

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"Teilweise verfassungswidrig", UZ vom 4. Oktober 2024



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