Der Energiekonzern RWE hat im Streit um ein Grundstück in Lützerath am Braunkohletagebau „Garzweiler II“ einen Teilerfolg errungen. Das Unternehmen darf auf dem Grundstück eines Landwirts Vorbereitungen zum Abbaggern des Geländes treffen, wie das Oberverwaltungsgericht am Montag in Münster entschied. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Damit hatte der Eilantrag eines Hofbesitzers und zweier Mieter am Rande des Tagebaus gegen eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde keinen Erfolg. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen entsprechenden Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp zurückgewiesen.