Zum Steueraufkommen 2022

Wer wenig hat, zahlt mehr

Thomas Ewald-Wehner

Rund 895,7 Milliarden Euro Steuern haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2022 eingenommen. Das waren 62,5 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Die höchsten Steuereinnahmen bringen Umsatzsteuer – umgangssprachlich Mehrwertsteuer – und Lohnsteuer als Massensteuern. Mit großem Abstand folgt die Einkommensteuer.

Das Gesamtsteueraufkommen im Vor-Corona-Jahr 2019 betrug 799,3 Milliarden Euro; im Jahr 2022 liegt es knapp 100 Milliarden Euro über dem Vor-Corona-Niveau. Der Zuwachs entfällt im Kern auf die Umsatzsteuer von 243,3 Milliarden Euro, die 2022 um 41,6 Milliarden Euro auf insgesamt 284,9 Milliarden Euro stieg, und auf die Lohnsteuer, die im Jahr 2019 219,7 Milliarden Euro einbrachte und um 7,5 Milliarden Euro anwuchs.

Eine weitere Einnahmequelle ist die CO2-Bepreisung. Seit 1. Januar 2022 werden 30 Euro je Tonne CO2-Ausstoß durch Benzin, Diesel, Heizöl, Strom, Gas und Flüssiggas fällig – die Steuer erhöht sich bis 2026 auf 55 Euro je Tonne CO2-Ausstoß. Der Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 wird in den folgenden Jahren langsam, aber stetig weiter angehoben: auf 35 Euro im Jahr 2024 und 55 Euro in 2025.

Der aktuelle CO2-Preis von 30 Euro bedeutet, dass ein Liter Benzin knapp 9 Cent teurer ist, ein Liter Diesel knapp 10 Cent. Wie auch bei der Strom-, Gas- und Mineralölsteuer kommt zum CO2-Preis noch die anteilige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent dazu.

Die CO2-Steuer – auch „Ökosteuer“ genannt – ist steuertechnisch gesehen eine Verbrauchssteuer. Diese wird mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zusätzlich belegt. Da die Umsatzsteuer steuertechnisch als „Verkehrssteuer“ eingeordnet wird, soll dann keine „Doppelbesteuerung“ gesehen werden. Diese wäre nämlich rechtswidrig. Zum Ausgleich dieser erheblichen Zusatzbelastungen soll es ein „Klimageld“ geben. Bisher blieb es jedoch nur bei vagen Ankündigungen. FDP-Finanzminister Christian Lindner stellt das „Klimageld“ für das Wahljahr 2025 in Aussicht. Er rechnet vor, dass 2025 13 Milliarden Euro an CO2-Steuern eingenommen werden. Auf diesen lasten dann noch einmal 19 Prozent Umsatzsteuer in Höhe von 2,47 Milliarden Euro.

Befristet vom 1. Oktober 2022 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sowie die Lieferungen von Wärme über ein Wärmenetz. Die Bundesregierung plant, die abgesenkte Mehrwertsteuer für Gas schon ab 1. Januar 2024 von 7 Prozent wieder auf 19 Prozent zu erhöhen, was natürlich zu einer erheblichen Verteuerung führen wird. Seit dem 1. Juli 2020 beträgt zudem die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke; auf diesen lastet 19 Prozent Mehrwertsteuer. Im Moment ist die Umsatzsteuersenkung befristet bis Ende 2023. Im Bundestag wird aktuell über die Forderung nach einer dauerhaften Umsatzsteuer-Senkung debattiert.

Im September hatte die Linksfraktion im Bundestag die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den auf 7 Prozent gesenkten Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Gas und Fernwärme sowie auf Speisen in der Gastronomie verlängert und entfristet. Durch die massiven Umsatz-Einbußen in der Corona-Krise durch „Lockdown“ etc. sei schon jetzt die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. Das besagt die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Sollten die Speisen durch die Mehrwertsteuer von dann 19 Prozent Umsatzsteuer verteuert werden, werden wohl viele weitere kleine Mittelständler Pleite gehen und ihre Betriebe schließen müssen.

Normalverdiener, Rentner und andere werden mit diesen Steuern besonders hoch belastet, weil sie den überwiegenden Teil ihrer Einkünfte für Energie (Strom, Gas, Heizöl etc.), Essen und Kleidung ausgeben müssen. Statt dieser Steuern forderte deshalb die klassische Arbeiterbewegung – auch die SPD – die Abschaffung dieser Steuern und setzte eine progressiv ausgestaltete Einkommensbesteuerung (Einkommen, Vermögen und Erbschaften) dagegen. Das bleibt aktuell. Zuletzt hat in Frankreich die „Gelbwestenbewegung“ eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass ein Kampf gegen diese Steuern erfolgreich sein kann. Ausgangspunkt der Proteste war der massiv gestiegene Dieselpreis durch Ökosteuern in Frankreich und Löhne, die bei vielen Menschen nicht bis zum Monatsende ausreichen. Angesichts von Inflation, exorbitanten Preissteigerungen, fast unbezahlbarem Heizöl und Gas werden Millionen Menschen auch bei uns in die Armut getrieben und müssen im kommenden Winter frieren.

Das im Bundestag am 8. September – unmittelbar nach der Sommerpause – im Schnelldurchgang beschlossene „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz, GEG) sieht in seinem Paragraphen 108 Bußgeldvorschriften mit 21 Tatbeständen vor, die als „Ordnungswidrigkeiten“ mit Geldstrafen von 5.000 Euro bis 50.000 Euro belegt werden können. Diese „Ordnungswidrigkeiten“-Orgie lässt ahnen, mit welchen Widerständen der Gesetzgeber rechnet. Im Gebäudeenergiegesetz sind Energieausweis, Energiestandards für die Sanierung, Nachrüstverpflichtungen und der Heizungstausch gesetzlich geregelt. Bei Zuwiderhandlungen drohen jetzt empfindliche Strafen.

Ein im September 2023 von der Bundesregierung aufgelegtes Energieprogramm zur Neu-Anbringung einer Photovoltaikanlage (mit Speicher) und einer neuen E-Autoladestation (Wallbox) in Höhe von 350 Millionen Euro – Förderhöchstzuschuss von 10.200 Euro je Anlage – war binnen eines Tages (!) mit circa 33.000 Anträgen ausgeschöpft worden. Dieses Angebot richtete sich jedoch lediglich an Eigenheimbesitzer. Wer über eine ordentliche EDV-Infrastruktur verfügt und schnell war („Windhundprinzip“), war eindeutig im Vorteil. Für die überwiegende Mehrheit bleibt es bei vagen „Klimageld“-Ankündigungen und unbezahlbarer Energie.

Die Losung bleibt aktuell: „Heizung – Brot – Frieden!“

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"Wer wenig hat, zahlt mehr", UZ vom 27. Oktober 2023



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