Zu „Legaler Freiverkauf“, UZ vom 8. Oktober

Wie korrupt kann man sein?

Gerd-Rolf Rosenberger, Bremen

In Bremen hatten wir vor 50 Jahren auch einen, den „König Richard“ Boljahn, Gewerkschafter und SPD-Mann. Er schaffte es, sich als Klempner hochzuarbeiten, SPD-Fraktionsvorsitz und DGB-Kreisvorsitzender in Bremen. Dubiose Provisionszahlungen in einer Grundstücksaffäre brachten ihn zu Fall. Es müsste dem ehemaligen Konzernbetriebsrat Osterloh, SPD-Mann, Spitzname „König von Wolfsburg“, die Schamesröte ins Gesicht treiben, 750.000 Euro jährlich und mehr zu verdienen. Als „Arbeitnehmervertreter“, eine Schande!

Die Staatsanwältin im Prozess gegen die vier VW- Personalvorstände ist zu bewundern und es ist keineswegs eine altmodische Annahme, dass sich die Vergütung eines freigestellten Betriebsrats an dessen Lohnniveau vor der Freistellung auszurichten hat. Viel anders formuliert es das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Sieben Jahre war ich selbst als examinierter Altenpfleger in der Funktion als teil-freigestelltes gewähltes Betriebsratsmitglied in der Bremer Heimstiftung tätig. Anfang der 90er Jahre bekam ich die tarifliche Vergütung als Altenpfleger weiter und musste für die Hochstufung von BAT VII nach BAT VI b monatelang kämpfen, knapp 25 Euro netto mehr auf dem Konto zu haben. Erfolge der BR-Arbeit waren: Zusätzliche Einstellungen für die Nachtwachen und Nachtvergütungen mussten in der Urlaubszeit weiter gezahlt werden. Nach über 40 Jahren Berufstätigkeit im Altenpflege- und Betreuungsbereich bekommt man insgesamt eine Rente von 1.300 Euro ausbezahlt. Nicht eine Puffreise und Nachtclubbesuch in Brasilien wären damit zu finanzieren. Wie korrupt muss man sein, als ehemaliges BR-Mitglied in der Rolle eines neureichen Millionärs zu glänzen?

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"Wie korrupt kann man sein?", UZ vom 15. Oktober 2021



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