Es ist nichts darüber bekannt, dass sich der Mörder von Solingen vor seiner Gräueltat irgendetwas hatte zuschulden kommen lassen. Er war ein junger Mann, der ohne vernünftigen Grund abgeschoben werden sollte. Einzig der Rassismus der Gesetzgeber und Behördenvertreter wäre die Erklärung. Die Botschaft lautet: Du kannst Deutsch lernen, du kannst dich integrieren, kannst dich anstrengen so viel du willst, und es nützt dir alles nichts, wir wollen dich trotzdem nicht. Dadurch hatte er nichts mehr zu verlieren. Hätten wir diesem jungen Mann einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit vermittelt und ihm gesagt, solange du zuverlässig dieser Arbeit nachgehst, bleibst du sicher bei uns, dann hätte er einen guten Tariflohn und eine Lebensperspektive hier bei uns. Es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass jemand in gesicherten Lebensverhältnissen eine so sinnlose Mordtat begeht. Also gehört nicht nur der Mörder vor Gericht. Wer diese Abschiebung veranlasst und unterschrieben hat, muss als Anstifter ebenso auf die Anklagebank.
Zu „Die Opfer bleiben namenlos“, UZ vom 6. September
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