ver.di zur TTIP-Resolution des EU-Parlaments

Arbeitnehmerrechte durchsetzen

Das Europäische Parlament hat sich jetzt zu den laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA positioniert. Die Parlamentsmehrheit hat dabei Anforderungen an die verhandelnde EU-Kommission formuliert, die Arbeitnehmerinteressen berücksichtigen. So fordern die EU-Parlamentarier eine verbindliche Ratifizierung und Umsetzung aller ILO-Kernarbeitsnormen. „Die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte ist eine notwendige Voraussetzung für fairen Handel“, sagte Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die Forderung des EU-Parlaments nach einem allgemeinen Streitbeilegungsverfahren für das Nachhaltigkeitskapitel würde zudem Verstöße gegen Umwelt- und Arbeitnehmerrechte sanktionierbar machen. „Nur durch Sanktionen kann sichergestellt werden, dass die ILO-Konventionen auch eingehalten werden. Das ist gut so“, betonte Kocsis.

Die Position der Parlamentsmehrheit zu Sonderklagerechten von Investoren im Rahmen privater Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) sei hingegen völlig unzureichend. „Die USA und die EU verfügen über hochentwickelte funktionierende Rechtssysteme. Wir brauchen kein paralleles Gerichtssystems, welches die staatliche Souveränität einschränkt. Ausländische Investoren dürfen nicht privilegiert werden. ISDS, gleich welcher Form, ist aus gewerkschaftlicher Sicht nicht verhandelbar“, unterstrich die stellvertretende ver.di-Vorsitzende.

Darüber hinaus habe das Parlament versäumt, einen effizienten Schutz der Daseinsvorsorge einzufordern. Hier wäre die Forderung nach Positivlisten erforderlich gewesen. „In diesen Punkten muss noch nachgebessert werden“, forderte Kocsis.

Die an TTIP gesetzten Maßstäbe gelten aus Sicht von ver.di auch für das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA. „In seiner heute vorliegenden Form kann dies nur eine Ablehnung des CETA-Abkommens durch das EU-Parlament bedeuten“, mahnte Kocsis.

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"Arbeitnehmerrechte durchsetzen", UZ vom 17. Juli 2015



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