Die WM-Macher von 2006 kommen vor den Kadi

Arglistige Unschuld

Von Frank Schumacher

Erst die verfolgte Unschuld, dann aber so richtig beleidigt: Theo Zwanziger, CDU-Politiker und früher mal Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat seine beiden Bundesverdienstkreuze zurückgegeben. Zwanziger, von 2006 bis 2012 DFB-Chef, hatte die Auszeichnungen in den Jahren 2005 und 2012 erhalten. Warum die Ordensschachteln nun zurück ins Bundespräsidialamt gingen, wird klar, wenn man einige Jahre zurückblickt: 2015 marschierten hessische Steuerfahnder, begleitet von „zufällig“ anwesenden Skandalreportern, durchs Privathaus von Zwanziger.

Sie gingen den Anschuldigungen nach, die sich auf Ermittlungen zum sogenannten „Sommermärchen“ 2006, der Fußball-WM in Deutschland, stützten. Im Skandal um die Vergabe dieses Turniers wird von der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) neben Zwanziger mit Wolfgang Niersbach ein weiterer früherer DFB-Präsident beschuldigt. Dazu der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer, der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi. Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von „Leistungen“ durch Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Diese mehr als dubiosen Geldströme aus Richtung Frankreich über die Schweiz nach Deutschland, dann wieder in die Schweiz in Richtung Katar, wo sie versickerten, will das Gericht im schweizerischen Tessin verstehen und beurteilen.

Zwanziger findet das Verhalten der Beamten wohl nicht angemessen, auch war er sich sicher, dass eigentlich Ruhe einkehren müsse, da das Frankfurter Landgericht eine frühere Klage nicht angenommen habe. Einer aus der Truppe ist erst mal fein raus: Die Lichtgestalt des deutschen Fußballs, Franz Beckenbauer, der große Architekt der Fußball-WM 2006, muss wegen seines schlechten Gesundheitszustands hingegen vorerst noch keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Der Zustand des damaligen Chefs des WM-Organisationskomitees (OK), der maßgeblich an den finanziellen Transaktionen beteiligt war, lasse „nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung“ vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona nicht zu. Hätte Beckenbauer bei der noch nicht terminierten Verhandlung im Südosten der Schweiz tatsächlich nicht erscheinen können, wäre die gesamte juristische Aufarbeitung auch gegen die anderen Beschuldigten in Gefahr geraten. Denn: Liegt bis April 2020 kein erstinstanzliches Urteil vor, ist die Angelegenheit verjährt. Dem Quartett wird vorgeworfen, im April 2005 über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro den Präsidialausschuss des WM-Organisationskomitees 2006 arglistig getäuscht zu haben.

Beckenbauer hatte vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten, um einen von der FIFA geforderten Vorschuss für die WM zahlen zu können. Die umgerechnet 6,7 Millionen Euro flossen auf Konten des damaligen FIFA-Funktionärs Mohammed Bin Hammam, der mittlerweile wegen Korruption vom Fußball-Weltverband lebenslang gesperrt ist. Zwanziger und Schmidt sowie Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet. Art. 146 des Schweizer Strafgesetzbuches sieht für dieses Vergehen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäscherei. Der Fußball-Weltverband hält sich zur Causa bedeckt, er ließ nur verlauten, man stehe zur „uneingeschränkten Verpflichtung, mit den Behörden auf jede Art und Weise zusammenzuarbeiten, die sie als hilfreich oder angemessen erachten“.

Bis heute halten sich unbewiesene Gerüchte, das Geld sei entweder zur Bestechung von asiatischen FIFA-Wahlmännern für den WM-Zuschlag an Deutschland im Juli 2000 oder zur Finanzierung des Präsidentschaftswahlkampfs des damaligen FIFA-Chefs Joseph Blatter im Jahr 2002 genutzt worden. Dies wird von allen Beteiligten bestritten. Die Rückzahlung der Summe drei Jahre später jedenfalls wurde von einem DFB-Konto über die FIFA abgewickelt. Um die Rückzahlung zu ermöglichen, hätten die Beschuldigten gegenüber dem Präsidialausschuss des WM-OK den Vorgang „wahrheitswidrig als einen Mitfinanzierungsbeitrag des DFB bzw. des OK WM 2006 an die FIFA-Auftaktveranstaltung der WM 2006“ ausgewiesen, schrieb die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung. Die hilflose Erklärung, ein sogenannter „LED-Teppich“ für eine letztlich nie umgesetzte WM-Kulturveranstaltung hätte mit dem Geld finanziert werden sollen, ist lachhaft und letztlich nur peinlich. Aus der Nummer kommen die Herren wohl nur schlecht raus.

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"Arglistige Unschuld", UZ vom 16. August 2019



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