Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Verbot für Atomtransporte über Bremer Häfen für nichtig. Der Freien Hansestadt Bremen fehle die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Umschlagverbots, urteilten die Richter. Die Bremische Bürgerschaft hatte sich 2010 für ein Transportverbot von Kernbrennstoffen ausgesprochen. Die damals rot-grüne Bremer Regierung sperrte die Häfen 2012 über das Hafenbetriebsgesetz für den Umschlag solchen Materials.