Das Schweizer Bundesamt für Justiz hat den Antrag auf Auslieferung von Hanno Berger am Dienstag bewilligt. Die Generalstaatsanwaltschaften Frankfurt am Main und Köln werfen Berger vor, der Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte gewesen zu sein. Gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird weiterhin nicht ermittelt. Am Donnerstag vergangener Woche reichte Gerhard Strate, Strafverteidiger und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, Strafanzeige ein beim Hamburger Generalstaatsanwalt gegen den Bundeskanzler wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ und „falscher uneidlicher Aussage“.