Berlin in Karlsruhe

Am vergangenen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin abgeschlossen. Bei der Wahl im Jahr 2021 war es zu zahlreichen Fehlern gekommen: unter anderem reichten die Kapazitäten in den Wahllokalen nicht aus, so dass lange Wartezeiten in Kauf genommen werden mussten. Der Bundestag hatte vor diesem Hintergrund eine Wahlwiederholung für 431 von knapp 2.300 Stimmbezirken beschlossen. Dagegen hatte die CDU-Fraktion Beschwerde eingelegt und eine deutlich umfangreichere Wiederholung gefordert. Das Urteil darüber, ob die Wahl ganz, in Teilen oder gar nicht wiederholt werden muss, wird in einigen Monaten erwartet.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher laden wir Sie ein, die UZ als Wochenzeitung oder in der digitalen Vollversion 6 Wochen kostenlos und unverbindlich zu testen. Sie können danach entscheiden, ob Sie die UZ abonnieren möchten.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Berlin in Karlsruhe", UZ vom 28. Juli 2023



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit