Reform von BND und „Verfassungsschutz“ macht Grenze zwischen Krieg und Frieden unkenntlich

Sprengen, Aufbrechen, Löschen

Es ist die Geschichte von Tino, Lothar und Katja. Erzählt wird sie an prominenter Stelle auf der Internetseite des Bundesnachrichtendienstes (BND). Auch wenn die Diktion von Anklängen an die „Tagesschau in einfacher Sprache“ nicht frei ist und Ältere sich an die Spionagegeschichten mit Tim und Struppi erinnert fühlen, geht es um ganz ernste Dinge. Der Satellitenbildauswerter Tino klickt sich kurz vor dem Feierabend schnell noch einmal durch eine „Flut neuer Bilder“. Seine „militärische Vorerfahrung“ bei der Bundeswehr zeigt ihm: Da baut doch tatsächlich der Feind Raketenabschussanlagen. Lothar, sein Bildbetrachterkollege mit bloß „zivilem Hintergrund“, pflichtet ihm bei. Ihre „enorm wichtigen Erkenntnisse“ müssen schnellstmöglich an Abteilungschefin Katja weitergegeben werden. Lothar, Tino und Katja haben sich den Feierabend nun redlich verdient, denn „dank Tinos wachem Auge und der schnellen Informationsweitergabe an Katja ist die Bundesregierung nun schnellstmöglich über die neuen, noch im Bau befindlichen Raketensilos informiert“. Über den Rest der Geschichte, die von Zerstörung und Tod handelt, schweigt das Internetportal der Schlapphüte.

Seit Frühsommer 2022 liefert der BND unter der Ägide des US-Auslandsgeheimdienstes CIA Satellitenbilder aus dem „SAR-Lupe“-System der Bundeswehr, abgehörte Kommunikation russischer Einheiten und Analysen zu russischen Truppenbewegungen, Stellungen, Munitionslagern und Flugplätzen an Kiew. Viele hundert Berichte sind es inzwischen. Damit die Ukraine weiß, dass der deutsche Dienst auch in Zeiten transatlantischer Turbulenzen treu zur übernommenen Aufgabe steht, stattete der frischgebackene BND-Chef Martin Jäger, im früheren Leben Cheflobbyist von Daimler und Botschafter in Kiew, dem ukrainischen Präsidenten Wladimir Selenski am 14. Mai seinen Antrittsbesuch ab. Das Ganze sollte wohl nicht an die große Glocke gehängt werden, blieb von bürgerlichen Medien unbeachtet. Lediglich ein Instagram-Post der deutschen Botschaft in Kiew lässt wissen, dass es um die „Stärkung der Luftabwehr“ und „den Ausbau der Sicherheitszusammenarbeit“ ging. Um zu erahnen, worüber da im Detail gesprochen wurde, braucht es keine große Fantasie.

Unter dem regierungsoffiziellen Deckmantel, zwar nicht unmittelbare Kriegspartei zu sein, aber die deutschen Werte doch irgendwie am Dnepr zu verteidigen, hatte der BND vier Jahre Gelegenheit, sein Agieren im kriegerischen Umfeld zu üben. Die am 13. August im Bundeskabinett anstehende Verabschiedung des neuen Geheimdienstgesetzentwurfs (siehe UZ vom 24. Juli) wird den BND nicht nur mit einer bis dato ungeahnten Fülle neuer Kompetenzen ausstatten, sie wird die Grenze zwischen Krieg und Frieden für Geheimdienstaktivitäten strukturell unkenntlich machen. Ganz getreu dem Wort des Bundeskanzlers Friedrich Merz auf der diesjährigen Sommerpressekonferenz: „Wir leben nicht im Krieg, aber wir leben auch nicht mehr im Frieden.“ Im „Zeitalter der hybriden Bedrohung“ sind die Übergänge fließend.

Das neue Geheimdienstgesetz weicht die angestammten Kategorien des Grundgesetzes auf: Trotz aller Kriegsrhetorik konnte man bisher jedenfalls davon ausgehen, es müsse wenigstens der Spannungsfall ausgerufen werden, bevor das öffentliche Leben vollends militärischen Belangen untergeordnet wird. Schon der konturenlose Spannungsfall kommt im Gewand des puren politischen Zufalls daher. Wie sonst sollte man den Erklärungsversuch des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom 4. November 2024 werten, wenn es dort heißt: „Da die mit der Feststellung des Spannungsfalles verbundene Krisenprognose von zahlreichen außenpolitischen Faktoren sowie von der gesamteuropäischen Sicherheitslage zum entsprechenden Zeitpunkt abhängt, genießt der Deutsche Bundestag bei der Feststellung des Spannungsfalls einen erheblichen politischen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum“?

Der neue Regierungsentwurf gibt dem BND die Zauberformel der „spezifischen Gefährdungslage“ an die Hand. Liegt diese vor, gibt es grünes Licht für ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“, erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen also. Im Klartext heißt das: Eine spezifische Gefährdungslage kann bestehen, ohne dass ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wurde. Nämlich schon dann, wenn „Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, dass eine ausländische Macht oder ein ihr zurechenbarer Akteur besonders wichtige Rechtsgüter wie die äußere Sicherheit, die Funktionsfähigkeit des Staates oder die kritische Infrastruktur gefährdet. Die „Grundanordnung“ zur Durchführung der erweiterten Maßnahmen trifft die „Behördenleitung oder ihre Vertretung“, sprich: Martin Jäger, die Vizepräsidentin für zentrale Aufgaben Dr. Gabriele Monschau oder gleich Generalmajor Dag Baehr. Der Katalog „erlaubter“ Handlungen reicht weit: heimliche Sabotagehandlungen im Ausland, physische Manipulation oder Unbrauchbarmachung von Waffensystemen, Raketentechnik oder Zentrifugen, Cyberoperationen wie das Lahmlegen der gegnerischen IT-Infrastruktur oder das Abfangen und Umleiten von Datenströmen und Anbringen von Tracking-Technik. Personell und organisatorisch sind Bundeswehr und BND ohnehin seit Langem eng verflochten. Die etwa 800 Bundeswehrdienstgrade innerhalb des BND unterstehen dessen Präsidenten. Im BND nennt man sie das „Amt für Militärkunde“.

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"Sprengen, Aufbrechen, Löschen", UZ vom 7. August 2026



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