Bundesregierung zockt mit den Gaspreisen: Historisch niedrigster Speicherstand

Das wird richtig teuer!

Die Bundesnetzagentur versucht auf ihrer Website zu beruhigen: „Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung nach aktuellem Erkenntnisstand weiterhin als gering ein. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage fortlaufend und bewertet sie mit einem besonderen Fokus auf die Füllstandsvorgabe von 30 Prozent zum 1. Februar 2027. Ein sparsamer Umgang mit Gas bleibt angesichts des weiterhin erhöhten Preisniveaus für Haushaltskunden sinnvoll.“

Damit steht diese im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte Behörde, die die Aufgabe hat, die Energiesicherheit in Deutschland jederzeit zu gewährleisten, ziemlich einsam in der Landschaft. Stadtwerke und andere Unternehmen, die letztlich in der Pflicht stehen, ihren Kunden auch dann Gas zu liefern, wenn es draußen bitterkalt wird, weisen hingegen zunehmend sorgenvoll auf die niedrigen Füllstände in den Gasspeichern des Landes hin. Sie sind zum Ende des Sommers nur zur Hälfte gefüllt. Das ist der niedrigste Stand seit dem Jahr 2009, als dieser Wert erstmals bundesweit erfasst wurde. Ganz anders als die Beruhigungsmantras aus dem Hause der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) klang letzte Woche die Lagebeurteilung des Verbands der Gasfernleitungsnetz-Betreiber: „Bei kritisch niedrigen Speicherfüllständen steigt das Risiko von Leistungslücken im Winter deutlich an.“ Der Verband forderte die Bundesregierung auf, die Händler gesetzlich zu verpflichten, die Speicher so zu füllen, dass sie bis zum Ende der bald beginnenden Heizperiode ausreichen.

Das wäre zwar möglich, wird von Reiche aber abgelehnt. Sie äußerte sich selbst nicht zu dem Thema, sondern ließ lediglich durch eine Sprecherin ausrichten, die Wintervorsorge sei „grundsätzlich eine Aufgabe der Unternehmen und Händler“.

Der vom Ministerium beschworene Marktmechanismus sieht so aus: Wenn die Preise im Sommer aus der Sicht der Gasversorgungsunternehmen deutlich unter den zu erwartenden Preisen im Winter liegen, wird gekauft und gespeichert; wenn nicht, dann nicht. Da die Gaspreise durch die Angriffe der USA und Israels auf den Iran in diesem Sommer aber nicht wie üblich gefallen, sondern sogar gestiegen sind, gab es für die Unternehmen keinen Preisanreiz für große Gaseinkäufe. Deshalb sind die Speicher halbleer.

Genau um eine solche Lage zu vermeiden, führte die Europäische Union im Jahr 2022 als flankierende Maßnahme zu ihrem Sanktionsfeldzug gegen die Russische Föderation eine „Zielvorgabe“ für die jeweiligen nationalen Gasspeicher ein. Vor Beginn des Winters sollten sie zu 75 Prozent gefüllt sein. Das sei angesichts der Entwicklung der letzten Monate „praktisch unerreichbar“, so der Verband der Gasfernleitungsbetreiber. Irgendwelche Sanktionen seitens der EU muss die Bundesregierung für ihre abwartende Haltung nicht befürchten. Also zockt sie mit. Denn die Aufforderung an die Händler, die Speicher zu füllen, würde deren Forderung nach Unterstützung durch die Bundesregierung nach sich ziehen. Ähnliches ist in Italien und den Niederlanden bereits geschehen. Dieses Geld wollen Reiche und der Kanzler offensichtlich sparen und verweisen auf die doch jederzeit verfügbaren Importe von Flüssiggas (LNG). Bereits im Februar hatte die Bundesnetzagentur verlautbart: „Deutschland hat durch den zügigen Ausbau eigener LNG-Terminals an Nord- und Ostsee die Importkapazitäten ausgebaut und die Versorgungssicherheit deutlich verbessert. Die Gasversorgung in Deutschland ist dadurch insgesamt stabiler und die Versorgungssicherheit gewährleistet, gerade auch bei weiteren Kältephasen im Verlauf des Winters.“

Der bereits zitierte Fachverband sieht das anders und hat klargestellt, dass das LNG „allein nicht ausreicht“. Diese Leute haben den gesunden Menschenverstand auf ihrer Seite. Wenn es so wäre, wie die Bundesregierung behauptet, dann bräuchten wir überhaupt keine Gasspeicher.

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"Das wird richtig teuer!", UZ vom 28. August 2026



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